Überbrückungshilfen
Mit den Überbrückungshilfen unterstützte die Bundesregierung Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Der Bund und alle Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.09.204 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden.
Hinweise zur Schlussabrechnung sind auf der Informationswebseite des Bundes aufgeführt:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz berichtet hier über die letztmalige Fristverlängerung.
+49 3681 362-203