Arbeitszeitdokumentation - neue Pflichten für Arbeitgeber
Termin:
01. August 2024
2 Stunden
09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Zielgruppe:
Unternehmer, Betriebsleiter, Mitarbeiter in der Personalabteilung
Ziel:
Im Rahmen eines viel beachteten Beschlusses vom 13.09.2022 ist das BAG einer Grundsatzentscheidung des EuGHs aus 2019 gefolgt. Danach muss auch in Deutschland ab sofort die vollständige Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden. Eine Übergangsfrist oder Ausnahmeregelungen gibt es hierbei nicht.
Auch wenn nicht zuletzt aufgrund der Entscheidung des BAG eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers notwendig und erwünscht ist, werden im Rahmen des Seminars die bereits jetzt feststehenden unabdingbaren Folgen für die Praxis dargelegt und Lösungsmöglichkeiten besprochen.
Inhalte:
/ Was bedeutet Arbeitszeiterfassung im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung?
/ Welches Ziel soll durch die Arbeitszeiterfassung verfolgt werden?
/ Gibt es Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung?
/ Welche Bedeutung hat die Entscheidung des BAG für die sog. Vertrauensarbeitszeit?
/ Mitbestimmungsfragen des Betriebsrates
REFERENT:
Rechtsanwalt Michael Schwierczek
Freie Plätze
Preis
42,00 €
umsatzsteuerfrei
Ort
IHK Bildungszentrum Suhl
Hauptstraße 33
98529 Suhl