Brandschutzhelfer gemäß DGUV Richtlinie 205-023
Termin:
12. September 2024
4 Stunden
09.00 - 12:15 Uhr
Zielgruppe:
Personen, die im Unternehmen als Brandschutzhelfer tätig werden sollen
Ziel:
Die Notwendigkeit der Schulung dieser Mitarbeiter entsteht aus § 12 Arbeitsschutzgesetz, sowie der ASR A2.2. Es müssen in jedem Unternehmen mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt sein. Den Teilnehmern wird das zur Durchführung von Erstmaßnahmen notwendige Grundlagenwissen theoretisch und praktisch vermittelt. Mit dieser Ausbildung werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die Evakuierung von Mitarbeitern und Besuchern im Unternehmen durchzuführen.
Inhalte:
/ Grundzüge des Brandschutzes
/ Betriebliche Brandschutzorganisation
/ Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
/ Gefahren durch Brände
/ Verhalten im Brandfall
/ Praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
REFERENT:
Stefan Sandmann
HINWEIS:
Nach der DGUV-Richtlinie empfiehlt es sich, zur Auffrischung der Kenntnisse die Schulung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Schulung erforderlich.
FÖRDERMÖGLICHKEIT:
Vor Anmeldung bitte prüfen, ob für Erwerbstätige ein Zuschuss durch den Thüringer Weiterbildungsscheck möglich ist. Nähere Informationen finden Sie unter www.gfaw-thueringen.de.
Freie Plätze
Preis
125,00 €
umsatzsteuerfrei
Ort
IHK Niederlassung Sonneberg
Gustav-König-Straße 27
96515 Sonneberg