Informationen zu neuen und modernisierten Ausbildungsberufen

Regelmäßig werden neue Ausbildungsordnungen erstellt und die vorhandenen Verordnungen überarbeitet. Ergebnis sind neue und modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entsprechen. Die Neuordnung von Ausbildungsberufen sichert die Wettbewerbsfähigkeit der dualen Ausbildung in Deutschland.

Aktuelle bzw. neue Ausbildungsordnungen und sachlich-zeitliche Gliederungen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem zuständigen Ausbildungsberater.


Neue und neugeordnete Ausbildungsberufe 2023

Kunststoff- und Kautschuktechnologe NEU ersetzt Verfahrensmechaniker Kunststoff- und Kautschuktechnik

Die aktuell gültige Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik aus dem Jahr 2012 wurde modernisiert und wird zum 01.08.2023 neugeordnet.

Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche haben sich innerhalb der letzten Jahre verändert bzw. weiterentwickelt. Neue Technologien und Verfahren setzen bestimmte Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse voraus. Die Vermittlung dieser soll in der neuen Verordnung verankert werden. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt eine zunehmende Rolle, beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion. In die Ausbildungsordnung sind ebenso die neuen Standardberufsbildpositionen wie „Digitalisierte Arbeitswelt“ integriert worden. Die mitunter größte Veränderung stellt die Umbenennung des Ausbildungsberufes in „Kunststoff- und Kautschuktechnologe/Kunststoff- und Kautschuktechnologin“ dar.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung zum 01.08.2023 müssen die Inhalte entsprechend umgesetzt werden. Aufgrund der Namensänderungen müssen Verträge, die ab dem 01.08.2023 beginnen, ggf. umgeschrieben werden.

Die wichtigsten Fakten:

  • Verankerung von Nachhaltigkeit/ Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung
  • Aktualisierung und Ergänzung der neuen allgemeinen Standardberufsbildpositionen
  • Positionierung der Additiven Fertigung und Prozessintegration
  • Attraktivere Namensgebung
  • Steigerung der Attraktivität des Ausbildungsberufes
  • Zwei Zusatzqualifikationen (ZQ’s): Prozessintegration & Additive Fertigungsverfahren
  • Struktur der gestreckten Abschlussprüfung bleibt erhalten
  • Bestehende/laufende Verträge, die vor dem 01.08.2023 begonnen haben, behalten die Berufsbezeichnung Verfahrensmechaniker Kunststoff- und Kautschuktechnik (vorerst Parallelität der beiden Berufsbezeichnungen)
Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2023 in Kraft.

Gestalter/ Gestalterin für immersive Medien Neu

Technologien im Bereich immersiver Medien umfassen u. a. die Techniken der Virtual- und Augmented Reality (kurz VR und AR) und ihre vielfältigen Anwendungen. Ihre Bedeutung im beruflichen Alltag wächst. Damit steigt auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, um diese Technologien zu entwickeln und zu gestalten. Dementsprechend wurde die dreijährige duale Ausbildung "Gestalter/Gestalterin für immersive Medien" entwickelt.

Struktur der Ausbildung:

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Monoberuf ohne Differenzierungen
  • Prüfungen: Zwischen- und Abschlussprüfung

Gestalter/-innen für immersive Medien arbeiten

  • in AR-, VR-, und XR-Unternehmen,
  • bei Medienunternehmen mit digitalen Schwerpunkten,
  • bei Film- und TV-Produktionsbetrieben und im Rundfunk,
  • in Marketing- und Kommunikationsagenturen,
  • in Innovations- und Marketingabteilungen von Unternehmen sowie
  • in IT- und Entwicklungsabteilungen in Produktionsbetrieben.

Mehr Informationen zum Beruf finden Sie unter:

Bundesweiter Ausbildungsstart ist der 1. August 2023.

Mediengestalter/ Mediengestalterin Digital und Print

Seit der letzten grundlegenden Neuordnung im Jahr 2007 hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen in der Branche gegeben. Sie haben die Arbeit der Mediengestalter/innen Digital und Print deutlich beeinflusst bzw. verändert.

Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, weil die Produktionsnetze immer komplexer werden. Außerdem nahm die Bedeutung von Kommunikation und neuen digitalen Produkten zu. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen sind das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden.

Um dem technologischen Fortschritt und den sich daraus entwickelnden Tätigkeitsfeldern der letzten Jahre gerecht zu werden, wurde die Neuordnung für den Ausbildungsberuf „Mediengestalter/-in Digital und Print“ angestoßen. Die zunehmende Automatisierung durch beispielsweise Workflowprogramme fordern mehr als je zuvor eine Erneuerung der Ausbildungsinhalte und Strukturen.

Die wichtigsten Fakten:

  • Die ersten beiden Ausbildungsjahre laufen für alle Fachrichtungen identisch ab.
  • Im 3. Ausbildungsjahr sind vier Fachrichtungen geplant: Aus „Beratung und Planung“ wird „Projektmanagement“ /„Konzeption und Visualisierung“ wird zu „Designkonzeption“; „Gestaltung und Technik“ wird geteilt in „Printmedien“ und „Digitalmedien“.
  • Wahlqualifikationen sollen reduziert werden (nur für die Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien).
  • Die Prüfungsstruktur von Zwischenprüfung und Abschlussprüfung bleibt erhalten.
 
Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2023 in Kraft.

Glasapparatebauer/ Glasapparatebauerin

Die derzeitige Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 1983 und ist somit seit fast 40 Jahren unverändert geblieben. In den letzten Jahren haben sich jedoch technische Weiterentwicklungen vollzogen, auf die das Berufsbild nun neu abgestimmt wurde. Dabei haben sich Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche verändert und weiterentwickelt. Insbesondere neue Technologien und Verfahren sowohl in den zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten als auch in den Prüfungsanforderungen wurden in der modernisierten Verordnung verankert. Sie beziehen sich unter anderem auf die technologische Entwicklung von Fertigungstechniken sowie neue Produkte und Halbzeuge. Zudem sind Tätigkeitsfelder und Anforderungsprofile vielfältiger geworden (bspw. Vakuumtechnik, Versilberung, Automatisierung, verschiedenen Glasarten). Darüber hinaus stellt die Kundenberatung in Bezug auf die Entwicklung von Apparaten und Anlagen einen wesentlichen Teil der heutigen Tätigkeit dar.

Die wichtigsten Fakten:

  • Berufsbezeichnung bleibt bestehen
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Monoberuf bleibt bestehen
  • Änderungen der Ausbildungsordnung mit technikoffenere Formulierungen und zeitgemäßeren Ausbildungsinhalten sowie moderneren Werkzeugen
  • Integration der neuen Standardberufsbildpositionen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Prüfungsinhalte modernisiert; die Prüfungsstruktur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung bleibt bestehen

Weitere Informationen finden Sie hier.

 
Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2023 in Kraft.

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker erhält neue Fachrichtung "Caravan- und Reisemobiltechnik"

Der Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in wird um eine dritte Fachrichtung erweitert. Neben Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbautechnik gibt es künftig die Spezialisierung auf die Caravan- und Reisemobiltechnik. Damit wird der steigenden Nachfrage nach entsprechenden Fahrzeugen im Freizeitbereich Rechnung getragen. Angesichts der fortschreitenden Elektromobilität wurde zudem eine fachrichtungsübergreifende Zusatzqualifikation für den Umgang mit Hochvoltkomponenten entwickelt.

In der neu geschaffenen Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik stehen die Konstruktion und Herstellung von Fahrzeugen und die Instandhaltung von Fahrgestellen, Karosserien und Aufbauten im Mittelpunkt.

Die wichtigsten Fakten:

  • Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
  • Sowohl im Handwerk als auch in Industrie- und Handel
  • Fachrichtung „Caravan- und Reisemobiltechnik
  • geplante Einsatzgebiete: Fertigung von Freizeitfahrzeugen und Service-Werkstätten
  • zur Umsetzungshilfe Neu

Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2023 in Kraft und löst die bestehende Regelung aus dem Jahr 2014 ab.

Neue und neugeordnete Ausbildungsberufe 2022

Neuordnung der Berufe in der Hotellerie und Gastronomie

Allgemeine Informationen

Ab 1. August 2022 wird es im Gastgewerbe sieben statt sechs Ausbildungsberufe geben. Die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe bringt wichtige inhaltliche und strukturelle Veränderungen mit sich. Durch differenzierte Berufsprofile und moderne, attraktive Ausbildungsinhalte, die Themen wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Digitalisierung aufgreifen, soll das Interesse von jungen Menschen für eine Karriere in Hotellerie und Gastronomie wieder verstärkt geweckt werden.

Die modernisierten Berufe sind:

  • Fachkraft Küche NEU!
  • Koch/Köchin
  • Fachkraft für Gastronomie (Schwerpunkt: Systemgastronomie oder Restaurantservice)
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (ehemals Restaurantfachmann/-fachfrau)
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement (ehemals Hotelkaufmann/-kauffrau)

Im Mittelprunkt der beruflichen Handlungsfähigkeit stehen weiterhin die Gästeorientierung und die Gästezufriedenheit. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung kommunikativer Kompetenzen und ressourcenschonendem Arbeiten wurden die neuen Berufsbildpositionen „Anleitung und Führung von Mitarbeitenden“, „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ in allen dreijährigen Berufen aufgenommen.

 

Wichtig: Die Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 treten zum Start der neuen Verordnungen außer Kraft. Bestehende Ausbildungsverhältnisse haben Bestandsschutz und werden nach den bisher gültigen Verordnungen zu Ende geführt.

Die wichtigsten Fakten zu den neuen Berufen:

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Als neuer 2-jähriger Beruf wird die "Fachkraft Küche" unterhalb des 3-jährigen Berufs "Koch/Köchin" geschaffen. Theoriereduziert werden im 2-jährigen Beruf wichtige Grundlagen für die Arbeit in der Küche vermittelt. Fachkräfte Küche unterstützen Köche und Köchinnen bei der Zubereitung von Speisen und Gerichten und bei den vor- und nachbereitenden Aufgaben. Daneben bereiten sie selbstständig einfache Speisen und Gerichte zu.

Jugendliche haben durch die Schaffung des neuen Berufes die Möglichkeit, zunächst 2-jährigen Beruf zu starten und später gemeinsam mit dem Betrieb zu entscheiden, ob ein drittes Ausbildungsjahr zum Koch/zur Köchin aufgesattelt werden soll.

Für die Küchenberufe wurden zudem die Inhalte rund um Warenflüsse, Lagerhaltung, Lebensmittel-Auswahl, Rezepturen, Veranstaltungen, Hygienestandards, Personal- und Kostenplanung und vieles mehr modernisiert.

Umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie hier.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Köche und Köchinnen sind die Chefs in der Küche. Sie beherrschen alle Tätigkeiten, die für die Herstellung von Speisen und Gerichten erforderlich sind vom Einkaufen, Lagern und Prüfen der Waren, über die Koordination der Speisenreihenfolge, die Zubereitung bis zum kreativen Präsentieren der Speisen.

Für die Küchenberufe wurden die Inhalte rund um Warenflüsse, Lagerhaltung, Lebensmittel-Auswahl, Rezepturen, Veranstaltungen, Hygienestandards, Personal- und Kostenplanung und vieles mehr modernisiert.

Darüber hinaus wird es künftig die Option geben, eine bundesweite Zusatzqualifikation zur Vertiefung der vegetarischen und veganen Küche zu erwerben.

Umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie hier.

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Fachkräfte für Gastronomie (ehemals Fachkraft im Gastgewerbe) sind die Allrounder im Gastgewerbe insbesondere im Verkauf und in der Gästebetreuung. Die Ausbildung beinhaltet einen 4-monatigen Schwerpunkt entweder im Restaurantservice oder in der Systemgastronomie.

Wie bei den Küchenberufen ist hier das Aufstiegsmodell von 2- und 3-jährigem Beruf angelegt. Unabhängig vom Schwerpunkt können alle Fachkräfte für Gastronomie im Anschluss an die abgeschlossene Berufsausbildung noch das dritte Ausbildungsjahr zum/zur Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum/zur Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie absolvieren.

Umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie hier.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Fachleute für Systemgastronomie sind die künftigen Restaurantmanager/-innen. Sie organisieren alle Bereiche eines Restaurants nach einem zentral festgelegten Gastronomiekonzept (Systemgastronomie), steuern die Arbeitsabläufe und überwachen die Qualität der Produkte und Prozesse. Im Ausbildungsberuf werden im dritten Ausbildungsjahr künftig unter anderem die Bereiche Systemorganisation und -management, Personalprozesse sowie kaufmännische Kompetenzen stärker akzentuiert. Arbeiten im Bereich Beschaffung und Marketing gehören ebenso zum modernisierten Berufsbild. Bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen sie Hygienestandards sowie Aspekte des Lebensmittelrechts und der Nachhaltigkeit.

Außerdem wird es – inhaltlich auf Erstausbildungsniveau – eine bundesweite Zusatzqualifikation "Bar und Wein" geben, die auch in den Hotelberufen gewählt werden kann.

 

Umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie hier.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (ehemals Restaurantfachmann/-frau) sind die ersten Ansprechpersonen für die Gäste. Die neue Berufsbezeichnung macht deutlich, dass es sich hier künftig um die Veranstaltungsspezialisten der Branche handelt. Auszubildende des Ausbildungsberufes planen und organisieren Veranstaltungen, koordinieren Serviceabläufe und beraten und betreuen Gäste. Im Bereich Restaurants und Veranstaltungsgastronomie hat der 3-jährige Beruf eine Stärkung der Produktkompetenz erhalten. Kennzeichnend für den Beruf ist die serviceorientierte Betreuung und Beratung am Tisch des Gastes zur Speisen- und Menüauswahl, das Arbeiten an der Bar und das Planen und Durchführen von Veranstaltungen, auch hinsichtlich des Personaleinsatzes.

Umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie hier.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Hotelfachleute sind die Allrounder in Beherbergungsbetrieben. Sie betreuen Gäste von der Ankunft bis zur Abreise. Sie organisieren das Housekeeping genauso wie den Frühstücksdienst und Veranstaltungen. Darüber hinaus übernehmen sie kaufmännisch-verwaltende Aufgaben in der Reservierung, im Verkauf und im Marketing.

Die Hotelberufe wurden aus der bisherigen Berufsgruppe mit den anderen gastgewerblichen Ausbildungsberufen herausgelöst und stärker als bisher miteinander gekoppelt.

Die Ausbildungsinhalte wurden bei den Hotelfachleuten kaufmännischer ausgerichtet. Sie zielen stärker auf die Organisation des Empfangs- und Reservierungsbereiches, das Durchführen von Veranstaltungen und die Koordination der angebotenen gastronomischen Leistungen und Aktivitäten. Dagegen wurden Service und Wirtschaftsdienst auf die grundlegenden Aufgaben gekürzt.

In den Hotelberufen kann wie bei den angehenden Gastronomen künftig eine bundesweite Zusatzqualifikation "Bar und Wein" gewählt werden.

Umfassende Informationen zum Beruf finden Sie hier.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Kaufleute für Hotelmanagement (ehemals Hotelkaufmann/-kauffrau) arbeiten meistens hinter den Kulissen und sind für die kaufmännische Steuerung eines Hotels zuständig. Sie übernehmen Aufgaben im Einkauf, in der Buchhaltung und im Personalwesen. Sie sind demnach in der Entwicklung, Konzeptionierung, Gestaltung und Durchführung von Dienstleistungen und Angeboten tätig. Auszubildende in diesem Ausbildungsberuf arbeiten sowohl strategisch als auch operativ und steuern den Hotelbetrieb nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Die Hotelberufe sind aus der bisherigen Berufsgruppe mit den anderen gastgewerblichen Ausbildungsberufen herausgelöst.

Auch hier kann künftig eine bundesweite Zusatzqualifikation "Bar und Wein" gewählt werden.

Umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie hier.

Das müssen Ausbildungsbetriebe jetzt beachten:

Folgende Punkte sind beim Abschluss von Ausbildungsverträgen nun zu beachten:

  • Bei Verträgen, die ab dem 01.08.2022 beginnen, finden die neuen Verordnungen Anwendung.
  • Neue Verträge, die vor dem 01.08.2022 beginnen, müssen ab dem 01.08.2022 ggf. vertraglich neu geregelt werden, wenn der Azubi die Grundstufe in der Berufsschule noch nicht besucht hat (die Grundstufe startet nach den Sommerferien nach neuer Verordnung).
  • Auszubildende, die ab dem 01.08.2022 ins zweite oder dritte Ausbildungsjahr wechseln, werden nach den alten Ausbildungsordnungen ausgebildet.
  • Wird nach bestandener Prüfung eines 2-jähringen Ausbildungsberufes das dritte Ausbildungsjahr angehängt, dann sollte der Vertrag vor dem 01.08.2022 beginnen, damit das dritte Jahr nach alter Verordnung ausgebildet wird (Berufsschule beschult das 2. und 3. Lehrjahr noch nach alter Verordnung).
  • Bei Verträgen, die ab dem 01.08.2022 beginnen und vertraglich eine Verkürzung vorsehen, kontaktieren Sie bitte Ihre Ausbildungsberaterin.
  • 2-jährige Berufe: klassisches Prüfungsmodell mit Zwischen- und Abschlussprüfung
  • 3-jährige Berufe: gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird in allen 3-jährigen Berufen eine „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte: der erste Teil der Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Das Ergebnis zählt zu 25% für die Abschlussnote. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt.

Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach dem Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet. Die Abschlussprüfung der 2-jährigen Ausbildungsberufe mit Gültigkeit ab dem 01.08.2022 gilt jeweils als Teil 1 des darauf aufbauenden 3-jährigen Berufes und kann bei Fortführung angerechnet werden. Ferner gibt es bei einigen Berufen eine Rückfalloption, wonach ein 2-jähriger Berufsabschluss unter Umständen auch dann zuerkannt werden kann, wenn die Abschlussprüfung des 3-jährigen Berufs nicht bestanden wurde.

Bitte beachten: Die zeitliche Gliederung in den Ausbildungsordnungen wird durch die gestreckte Abschlussprüfung in Zukunft wichtiger.

Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr ist grundsätzlich möglich. Im zweiten Ausbildungsjahr kann ferner eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe untereinander, der beiden Hotelberufe untereinander bzw. eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

 

Für Fragen rund um die Neuordnung der Berufe in der Gastronomie und Hotellerie stehen Ihnen Ihre Ausbildungsberaterinnen zur Verfügung.

Weitere neugeordnete Ausbildungsberufe 2022

Zum 1. August 2022 tritt eine Neuordnung des Ausbildungsberufes Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (ehemals Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) in Kraft.

In der Arbeitswelt der Versicherungsbranche kam es in den letzten Jahren zu umfassenden Weiterentwicklungen und Umstrukturierungen, die unter anderem durch digitale Technologien neuerer Generation angetrieben werden. Die Tätigkeiten der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sind zwar schon länger digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung im Versicherungsgewerbe weiter an Dynamik und führt somit zu Veränderungen der Geschäftsprozesse und Arbeitsformen. Deshalb sollen vor allem digitale Kompetenzen für die Auszubildenden intensiver verankert sein, um eine breite Kernqualifikation entwickeln zu können.
Außerdem wird es zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 statt einer Zwischenprüfung und gesonderten Abschlussprüfung geben.

Die Verordnung zum Ausbildungsberuf ab 2. März 2022 finden Sie hier.


Modernisierte Standardberufsbildpositionen ab 2021

"Vier sind die Zukunft - Die modernisierten Standardberufsbildpositionen anerkannter Ausbildungsberufe"

Ab diesem Jahr enthalten alle Ausbildungsordnungen modernisierte und neue verbindliche Mindestanforderungen für die Bereiche "Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht," "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit," "Umweltschutz und Nachhaltigkeit" sowie "Digitalisierte Arbeitswelt". Diese vier Standardberufsbildpositionen gelten für alle Ausbildungsberufe, die ab dem 1. August 2021 in Kraft treten.

Die für alle Ausbildungsberufe identisch formulierten Inhalte sollen sicherstellen, dass Auszubildende künftig berufsübergreifend innerhalb einer modernen und zukunftsgewandten Ausbildung Kompetenzen erwerben können, die sie als angehende Fachkräfte von morgen in einer sich verändernden Arbeitswelt benötigen, um dauerhaft beschäftigungsfähig zu sein.

Es empfiehlt sich, die Neuerungen bereits jetzt in den bestehenden Ausbildungsberufen zu berücksichtigen und umzusetzen. Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine praktische Umsetzungshilfe erarbeitet: Umsetzungshilfe Standardberufsbildpositionen. Ergänzend dazu finden Sie hilfreiche Hinweise auch in der Empfehlung zur Anwendung der Standardberufsbildpositionen in der Ausbildungspraxis.

 

Die Berufsbildpositionen definieren Mindestanforderungen. Diese Inhalte sind während der gesamten Ausbildung zu vermitteln. Die Standardberufsbildpositionen umfassen vier Bereiche:

 

Weitere Informationen finden Sie hier.


Neue und neugeordnete Ausbildungsberufe 2020

Im August 2020 wurden mehrere Ausbildungsberufe neugeordnet – betroffen sind die IT-Berufe, die Bankkaufleute, die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement, der Mediengestalter/-in Bild und Ton sowie die Laborberufe.

Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst:

Die Neuerungen im Überblick:

  • Marke „Bankkaufmann/-frau“ bleibt erhalten
  • Aktualisierter Verordnungstext, Berufsbildpositionen sind „sprechender“, Lernziele offener formuliert
  • Konsequente Ausrichtung des Berufes an der Kundenbeziehung (Ganzheitlichkeit)
  • Zu vermittelnde Tiefe der Finanzprodukte wurde präzisiert
  • Methodische Kompetenzen wurden ergänzt (bspw. im Zusammenhang mit projektorientierten Arbeitsweisen)
  • Reflexive Elemente werden stärker betont (Prozessanalyse und -optimierung, Kundenzufriedenheit)
  • Wegfall Zwischenprüfung, Wechsel auf Teil 1 und Teil 2 Prüfung (Einführung der gestreckten Abschlussprüfung)
  • Präzisierung Verordnungstext (u. a.) in Bezug auf die mdl. Prüfung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau vom 05.02.2020

Die neuen IT-Berufe sind da!

Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildungen zum Fachinformatiker, zum IT-System-Elektroniker, zum Kaufmann für IT-System-Management und zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement sind am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2020 in Kraft.

Für die vier dualen Berufe gelten im Einzelnen folgende Neuerungen:

  • Der Ausbildungsberuf Fachinformatiker/-in mit seinen bisherigen Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung wird um zwei neue Fachrichtungen Daten- und Prozessanalyse sowie Digitale Vernetzung ergänzt. Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse. Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Digitale Vernetzung arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-physischen Systemen.
  • Beim Beruf IT-System-Elektroniker/-in wurden vor allem die elektrotechnischen Inhalte überarbeitet.
  • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement (vormals: Informatikkaufmann/-frau) managen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
  • Bei den Kaufleuten für IT-System-Management (vormals: IT-System-Kaufmann/-frau) liegt der Schwerpunkt auf dem Angebot und der Vermarktung von IT-Dienstleistungen sowie dem Management und der Administration von IT-Systemen
     

Verordnungen vom 28.02.2020 über die Berufsausbildung zum

 

 

 

Neuerungen im Überblick:

  • Attraktivität Berufstitel (= „das Managen von Groß- und Außenhandelsprozessen“)
  • Aktualisierter Verordnungstext, Berufsbildpositionen sind „sprechender“, Lernziele offener formuliert („elektronische Informationsquellen“)
  • „Dienstleistungen“ rund um die Ware wurden explizit mit aufgenommen
  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen
  • Ergänzung methodischer Kompetenzen (projektorientierte Arbeitsweisen)
  • Betonung reflexiver Elemente (Prozessanalyse und -optimierung, Steigerung Kundenzufriedenheit)
  • Wegfall Zwischenprüfung, Wechsel auf Teil 1- und Teil 2-Prüfung
  • Neue Wahlmöglichkeiten bei der Vorbereitung des fallbezogenen Fachgesprächs

Verordnung über die Berufsausbildung der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement vom 19.03.2020

Für immer mehr Chemie-Unternehmen gewinnt die Digitalisierung an Bedeutung. Hiervon sind auch Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion betroffen. Vor diesem Hintergrund wurde die Verordnung der Laborberufe auf veränderte Praxis-Anforderungen überprüft und entsprechend angepasst. Dies führte neben einer moderaten, inhaltlichen Anpassung auch zu einer Vereinfachung der Ausbildungsordnung (nur noch eine statt zwei Auswahl-Listen, Entfall der komplizierten Konditionierung bei der Auswahl der Wahlqualifikationen).

Änderungsverordnung für Biologielaboranten, Chemielaboranten und Lacklaboranten:

  • Die bestehende Ausbildungsordnung der Laborberufe bleibt in Aufbau und Struktur erhalten
  • Die Änderungen konzentrieren sich auf:
    • die Anzahl und den inhaltlichen Zuschnitt der verfügbaren WQs
    • die Reduzierung auf nur eine Auswahlliste für WQs
    • die Anpassung der AP II der Biologielaboranten hinsichtlich zeitlichem Umfang und Gewichtung an die Regelungen des Chemielaboranten
    • Überarbeitung der „Laborbezogenen Informationstechnik“ in „Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion“ (ähnlich Chemikant)
    • Überarbeitung des „Arbeitens mit automatisierten Systemen im Labor“ in „Arbeiten mit vernetzten, automatisierten Systemen“
  • Biologielaborant: statt 21 künftig 16 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind
  • Chemielaborant: statt 28 künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind
  • Lacklaborant: statt 18 künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind


Die Verordnung tritt am 01. August 2020 in Kraft. Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.

 

Aktuelle Fassung der VO einschließlich Änderungsverordnungen

 

Neuordnung des Berufs Mediengestalter/-in Bild und Ton aufgrund neuer Trends und Technologien

Zusammenlegung der Ausbildungsberufe:
- Film und Videoeditor/-in
- Mediengestalter/ in Bild und Ton

Modernisierung vor dem Hintergrund neuer Trends und Technologien
- Vernetzte und digitalisierte Produktion von Inhalten
- Datensicherheit und management
- Crossmediale Vermarktung von Inhalten
- Neue Darstellungsformen ( 360 Welten , Augmented Reality, Virtual Reality)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton und zur Mediengestalterin Bild und Ton vom 28.02.2020

Maria Heß
Maria Heß
Referentin Ausbildungsmarketing & Ausbildungsberatung Hildburghausen und Suhl

Telefon +49 3681 362-234

 E-Mail E-Mail schreiben

Ausbildungsberatung Ausbildungsmarketing Azubi-Beratung Ausbildung Erstberatung Berufsinformationsmessen Berufsorientierung Beratung Ausbildungsbetriebe/Probleme Berufswahlpass Berichtsheft (Ausbildung) Eignungsfeststellung/Ausbildungsberechtigung Fehlzeiten (Ausbildung) Lehrstellenbörse Azubi-Matching Verzeichnis Ausbildungsbetriebe Ausbildungsvertrag online Digitale Services Digitales Berichtsheft Asta-Infocenter Azubi-Infocenter Ausbildung der Ausbilder
Matthias Kehmeier
Niederlassungsleiter Arnstadt | Referent Aus- und Weiterbildungsberatung Ilm-Kreis

Telefon +49 3628 6130-516

 E-Mail E-Mail schreiben

Regionalausschuss Ilm-Kreis AEVO (Ausbildereignungs-Verordnung) Lehrgang Teilqualifikation (Ausbildung) Ausbilderkarten Ausbildung Erstberatung Ausbildungsberatung Azubi-Beratung Beratung Auszubildende/Probleme Beratung Ausbildungsbetriebe/Probleme Schlichtungsantrag (Ausbildung) Umschulungsvertrag (Ausbildung) Betriebspraktikum Eignungsfeststellung/Ausbildungsberechtigung Kooperationen - Fachkraftlehrgänge (Weiterbildung) Anpassungsqualifizierung Seminare und Workshops (Weiterbildung) Ausbildungsverträge Ausbildungsvertrag online Ausbildungs- und Umschulungsvertrag (Ausbildung) Niederlassungsleitung Arnstadt Digitale Services Digitales Berichtsheft Asta-Infocenter Azubi-Infocenter Fehlzeiten (Ausbildung) Ausbildung der Ausbilder
Roswitha Hammerschmidt
Referentin Aus- und Weiterbildungsberatung Sonneberg

Telefon +49 3675 7506-255

 E-Mail E-Mail schreiben

AEVO (Ausbildereignungs-Verordnung) Lehrgang Anpassungsqualifizierung Zertifikatslehrgang (Weiterbildung) Ausbilderkarten Ausbildung Erstberatung Ausbildungsberatung Azubi-Beratung Beratung Auszubildende/Probleme Beratung Ausbildungsbetriebe/Probleme Schlichtungsantrag (Ausbildung) Umschulungsvertrag (Ausbildung) Anpassungsqualifizierung Brandschutz (Weiterbildung) Betriebspraktikum Eignungsfeststellung/Ausbildungsberechtigung Kooperationen - Fachkraftlehrgänge (Weiterbildung) Anpassungsqualifizierung Seminare und Workshops (Weiterbildung) Unterrichtung im Bewachungsgewerbe Digitale Services Digitales Berichtsheft Asta-Infocenter Azubi-Infocenter Fehlzeiten (Ausbildung) Ausbildung der Ausbilder Ausbildungsvertrag online
Karolin Pittorf
Karolin Pittorf
Referentin Ausbildungsmarketing & Ausbildungsberatung Schmalkalden-Meiningen

Telefon +49 3681 362-414

 E-Mail E-Mail schreiben

Bester im Beruf Sekretariat Ausbildertag Bildungsfuchs Berufsinformationsmessen Berufsausbildungsausschuss Schularbeit Anerkennung DDR-Abschlüsse Gleichstellung DDR-Abschlüsse Berufsorientierung