Aktuelles
Der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Buchhändler/Buchhändlerin“ wird erstmals zum Prüfungstermin Sommer 2024 eine Auswahl kaufmännisch relevanter Formeln als festes Hilfsmittel beigefügt. Die Bereitstellung der nachstehenden Formelsammlung kann als Ergänzung für eine optimale Prüfungsvorbereitung genutzt werden.
Mit den Standardbereitstellungslisten wird die Planungssicherheit für die Betriebe erhöht, da viele Werkzeuge, Prüf- und Hilfsmittel etc. in jeder Prüfung in unveränderter Form eingesetzt werden. Zudem wird der Umfang der bereitgestellten Unterlagen pro Prüfungstermin reduziert.
Die Standardbereitstellungsunterlagen sind ausschließlich über die Internet-Seite der PAL im kostenfreien Download unter dem Menüpunkt Berufe A-Z im jeweiligen Beruf erhältlich. Sie gelten auch für künftige Prüfungstermine. Eventuelle inhaltliche Änderungen werden mit entsprechendem Vorlauf den Betrieben und den IHKs frühzeitig mitgeteilt.
Prüfungsvorbereitung
Die in den Standardunterlagen und in den variablen Bereitstellungsunterlagen gelisteten Teile müssen vom Ausbildungsbetrieb für die Prüfung bereitgestellt werden. Nur mit allen Werkzeugen, Prüf- und Hilfsmittel kann ein Prüfling die Arbeitsaufgaben erfolgreich erledigen. Die Prüfungsausschüsse vor Ort beobachten immer wieder, dass Prüflinge ohne die Werkzeuge, Prüf- und Hilfsmittel der Standardbereitstellungsunterlagen zur Prüfung geschickt werden. Dies bedeutet, der Prüfling erfüllt nur die Vorgaben der variablen Bereitstellungsunterlagen.
Fazit
Werden die Vorgaben für die Prüfungsvorbereitungen nicht erfüllt, kann der Prüfling in der Prüfung Probleme bekommen.
Anstelle der aufgeführten Positionen können alternativ vergleichbare betriebsübliche Werkzeuge, Prüf- und Hilfsmittel verwendet werden.
Auf Vorschlag des Technischen Ausschusses der PAL werden in den praktischen Prüfungen Hinweis-Hefte (H-Hefte) und Lösungsvorschläge/-zeichnungen getrennt. Die H-Hefte ohne Lösungen werden im offenen Bereich der PAL zum Download im jeweiligen Beruf zur Verfügung gestellt.
Aktuell werden auf der Homepage der AkA („www.ihk-aka.de“) unter dem Bereich „Aktuelles“ und dort unter „Bankkaufmann/-frau (AO 2020)“ beispielhafte Musteraufgaben aus beiden schriftlichen Teilen der gestreckten Abschlussprüfung veröffentlicht: https://www.ihk-aka.de/node/869
Die Musteraufgabe für Teil 1 (Prüfungsbereich „Konten führen und Anschaffungen finanzieren“; Berufsbildposition „Liquidität sicherstellen“) umfasst eine exemplarische Aufgabenstellung, die für eine Bearbeitungszeit von ca. 26 Minuten ausgelegt ist. Für Teil 2 wird eine Musteraufgabe aus dem Prüfungsbereich „Finanzierungsvorhaben begleiten“ (Berufsbildposition „Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten“) zur Verfügung gestellt, die für eine Bearbeitungszeit von ca. 45 Minuten ausgelegt ist.
Durch die beiden Musteraufgaben soll lediglich das beim neugeordneten Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau in der gestreckten Abschlussprüfung im schriftlichen Teil zum Einsatz kommende Prüfungsverfahren („Mischverfahren“) exemplarisch dargestellt werden. Daher werden keine Lösungen beziehungsweise Lösungshinweise zur Verfügung gestellt.
Die komplette IHK-Prüfungs-News Nr. 5/21 und weitere Prüfungs-News für kaufmännische Berufe stehen auf der Internetseite der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) zum Download bereit: https://www.ihk-aka.de/aktuelles/pruefungsnews
Die Materialbereitstellungsunterlagen für die praktischen Prüfungen im Sommer 2023 in den gewerblich-technischen Berufen finden Sie auf der Seite der PAL Stuttgart.
Alle Auszubildende haben an Arbeitstagen, die der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehen, einen Freistellungsanspruch. Als Zeit angerechnet wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit.
Die zuständigen Gremien der AkA haben die Änderung des Prüfungsverfahrens in den beiden Prüfungsbereichen „Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung“ (Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung) und „Geschäftsprozesse im E-Commerce“ (Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung) beschlossen.
Ab der Abschlussprüfung Sommer 2020 werden diese beiden Prüfungsbereiche mit einem Mischverfahren geprüft. Hierbei beinhalten die Aufgabensätze sowohl ungebundene als auch gebundene Teilaufgaben. Die Beantwortung der ungebundenen Aufgaben erfolgt durch freischriftlichen Eintrag des Prüflings in die dafür im Aufgabenbogen vorgesehenen Lösungszeilen/-tabellen. Bewertet werden diese ungebundenen Aufgaben von den Korrektoren der zuständigen Stellen. Bei den gebundenen Aufgaben sowie ungebundenen Aufgaben mit numerischen Lösungen trägt der Prüfling die Lösungen in die vorgegebenen Lösungskästchen auf dem beigefügten Lösungsbogen ein, der maschinell ausgewertet wird. Im Aufgabensatz sind diese Aufgaben mit dem Hinweis „Tragen Sie die Lösung in den Lösungsbogen ein“ deutlich gekennzeichnet.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Termin: Sommer bzw. Winter (ab Herbst 2021 im Frühjahr bzw. Herbst)
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung | 90 Minuten | Mischverfahren: | 100 |
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Termin: Sommer bzw. Winter
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte |
Geschäftsprozesse im E-Commerce | 120 Minuten | Mischverfahren: | 100 |
Kundenkommunikation im E-Commerce | 60 Minuten | 100 % ungebundene Aufgaben | 100 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | 100 % gebundene und ungebundene (maschinell auswertbare) Aufgaben | 100 |
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