Entschädigung für ehrenamtliche Prüfertätigkeit

Die Prüfertätigkeit ist ein Ehrenamt. Die IHK Südthüringen entschädigt aber für die Zeitaufwendungen, die gefahrenen Kilometer, die Korrektur von Prüfungsarbeiten und die Erstellung von Prüfungsaufgaben. Einzelheiten sind in der Entschädigungsregelung festgelegt, die jeder Prüfer ausgehändigt bekommt. Die Prüferentschädigung wird auf Antrag gezahlt. Für die Antragstellung muss der Antrag auf Prüferentschädigung der IHK Südthüringen verwendet werden.

Ab dem 01.01.2023 können die Anträge auf Prüferentschädigung ausschließlich elektronisch gestellt werden.

Die elektronisch gestellten Entschädigungsanträge gehen unmittelbar bei der IHK Südthüringen ein und können sofort vom jeweiligen Prüfungsausschussbetreuer freigegeben werden. Dies wird zukünftig die Auszahlung der Prüferentschädigung beschleunigen. Der Entschädigungsbeleg steht Ihnen nach der Freigabe Ihres Antrages sofort zum Download zur Verfügung. Sie können sich auch jederzeit einen Jahresauszug erstellen.

Den Zugang zur Prüferentschädigung online erhalten Sie, wenn Sie uns die erforderlichen Angaben mit dem Online-Formular übermitteln. Das Formular finden Sie unter den Links. Sofern Sie bereits einen Zugang zur IHK PrüferApp besitzen, ist dies jedoch nicht erforderlich, da die Zugangs- und Berechtigungsdaten identisch sind.

 

Referat Prüfwesen

Telefon +49 3681 362-152

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Ulrike Fritsche

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Jonas Randel

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