Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

TERMINPLANUNG

schriftlichmündlichPrüfungsort

05. Dezember 2023

05. März 2024

11. Juni 2024

15. Dezember 2023

15. März 2024

21. Juni 2024

IHK Bildungszentrum Suhl-Mäbendorf

IHK Bildungszentrum Suhl-Mäbendorf

IHK Bildungszentrum Suhl-Mäbendorf

/ Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.
/ Für jede Prüfung kann nur eine bestimmte Teilnehmerzahl zugelassen werden.
/ Zu jedem der Termine kann die Prüfung jeweils nur für eine Verkehrsart abgelegt werden.
/ Die Anmeldung soll bis spätestens 14 Tage vor dem schriftlichen Prüfungstermin bei uns vorliegen. Später eingehende Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
 

Für die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kfz, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschl. des Anhängers) 3,5 Tonnen übersteigt, wird eine Erlaubnis benötigt.

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz der zuständigen Verkehrsbehörde, wenn er zumindest ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einsetzt. Dies gilt auch für Gespanne, deren Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweist, das Gespann jedoch diese Grenze überschreitet.

2.1. durch Fachkundeprüfung (IHK)

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe folgender Abschnitt). Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Theorie und Fallstudien mit einer Bearbeitungszeit von jeweils zwei Stunden) und einem i.d.R. einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die in der "Sachgebietsliste Güterkraftverkehr" enthaltenen Themen.

2.2. aufgrund leitender Tätigkeit

Die Fachliche Eignung kann Ihnen zuerkannt werden, wenn Sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können (Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/09, § 8 Abs. 1 GBZugV). Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse (siehe "Sachgebietsliste Güterkraftverkehr") vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, so kann die IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen. Eine leitende Tätigkeit in einem Werkverkehr betreibenden Unternehmen genügt den gesetzlich bestimmten Anforderungen für eine Zuerkennung der fachlichen Eignung nicht.

Nähere Information und das Antragsformular für die Zuerkennung der fachlichen Eignung finden Sie rechts im Downloadbereich.

2.3. aufgrund eines anerkannten Abschlusses

Als Prüfung der fachlichen Eignung gelten auch bestandene Abschlussprüfungen in den folgenden Bereichen, sofern die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde:

  • Kaufleute für Speditions- und Logistikdienstleistungen,
  • Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr),
  • Verkehrsfachwirt,
  • Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn sowie
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn

Ebenfalls werden Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise aus anderen Mitgliedsstaaten der EU nach Maßgabe der Artikel 8 bis 10, des Artikels 10b und des Artikels 12 der Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 in der jeweils geltenden Fassung der Erlaubnisbehörde anerkannt.

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern (Hinweis: Diese Liste wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Fehler und falsche Angaben):

 

Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:

 

"Der Güterkraftverkehrsunternehmer"

Leitfaden für die Fachkundeprüfung

Autoren: Cornelius Jansen, Christian Durmann

ISBN 3-574-26001-6

Verlag Heinrich Vogel, München

Telefon 01805 262618

Internet: www.heinrich-vogel-shop.de

 

"Güterkraftverkehrsunternehmer - Prüfungstest"

3 Übungstests zur Fachkundeprüfung, Mit Punktbewertung und Lösungen

Autor: Cornelius Jansen

ISBN 3-574-26000-8

Verlag Heinrich Vogel, München

Telefon 01805 262618

Internet: www.heinrich-vogel-shop.de

 

"Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr"

Autor: Christoph Rang

ISBN 3-574-23013-3

Verlag Heinrich Vogel, München

Telefon 01805 262618

Internet: www.heinrich-vogel-shop.de

 

"Rechnen im Verkehrsgewerbe"

Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege

Artikel-Nr. 26024

ISBN 3-574-26024-5

Verlag Heinrich Vogel, München

Telefon 01805 262618

Internet: www.heinrich-vogel-shop.de

 

Sach- und Fachkunde, Fachrichtung „Güterkraftverkehr“

Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer

Verkehrsverlag HeMa e.K. Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen

www.verkehrsverlag-hema.de (Lehrbuch, Aufgaben- und Lösungsbuch,

Fahrzeugkostenrechnung)

 

Wie werde ich Güterkraftverkehrsunternehmer?

Christiane Helf.Marx, Verkehrsverlag J. Fischer, Corneliusstr. 49, 40215 Düsseldorf

www.verkehrsverlag-fischer.de

 

IHK - Prüfung Güterkraftverkehr

Fragen und Antworten für die Vorbereitung auf die komplexe Prüfung

Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag J. Fischer, Corneliusstr. 49, 40215 Düsseldorf

www.verkehrsverlag-fischer.de

Die IHK Südthüringen ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Landkreisen Hildburghausen, Ilm-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und der kreisfreien Stadt Suhl haben. Rechts unter dem Ansprechpartner finden Sie einen Link zur Prüfungsanmeldung. Eine unverbindliche Terminliste steht für Sie rechts unter der Rubrik 'Downloads' zur Verfügung.

Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK.

Hinweis zum Ausländerrecht

Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

Bei Fragen zur Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Genehmigungsbehörde.

Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Erlaubnis/ Gemeinschaftslizenz Güterkraftverkehr (§ 3 GüKG, § 5 GüKG):

Gebietskörperschaft

Behörde

Ansprechpartner

Telefon

Suhl

Stadtverwaltung Suhl

Ordnungs- und Bürgeramt

Straßenverkehrsbehörde

Friedrich-König-Str. 42

98527 Suhl

Hr. Langenhan

03681/74-2903

03681/74-2982

Joerg.Langenhan@stadtsuhl.de

Hildburghausen

LRA HBN

Ordnungsamt

Untere Straßenaufsichts- und Straßenverkehrsbehörde

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Fr. Christl

03685/445-249

christl@lrahbn.thueringen.de

 

Ilm-Kreis

LRA IK

Verkehrs-, Gewerbe- und Ordnungsamt

Ichtershäuser Str. 31

99310 Arnstadt

Fr. Schrickel

03628/738-800

vgo@ilm-kreis.de

Schmalkalden-Meiningen

LRA SM

FD Ordnung und Straßenverkehr

Obertshäuser Platz 1

98617 Meiningen

 

Fr. Hoffmann

03693/485-8155

m.hoffmann@lra-sm.de

 

Sonneberg

LRA SON

Rechts- und Ordnungsamt

Verkehrsbehörde

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

 

Fr. Skoupy

03675/871-283

strassenverkehrsamt@lkson.de

 

ACHTUNG: Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

Führerscheinneulinge (Erwerb des Führerscheins der "D"-Klasse nach dem 10. September 2008, bei den "C"-Führerscheinen nach dem 10. September 2009) müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theoretischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Führerscheininhaber (Erwerb vor den genannten Stichtagen) müssen lediglich an Weiterbildungsschulungen teilnehmen.

 

Es ist zukünftig im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die Erteilungsbehörde im EDV-Programm bezüglich des Verkehrsleiters die Nummer der Fachkundebescheinigung einzutragen. Diese Nummer wird IHK-spezifisch für den Güter- und den Personenverkehr vergeben.

Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung. Trägt Ihre Fachkundebescheinigung noch keine laufende Nummer, werden Sie ggf. von der Erteilungsbehörde aufgefordert, diesen umschreiben zu lassen.

Zuständig für die Umschreibung ist die IHK, die den Fachkundenachweis ausgestellt hat.

Antje Freund
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