Begabtenförderung / Weiterbildungsstipendium

Meister oder Techniker, Fachwirt und Betriebswirt, SAP-Profi oder Auslandssprachreise - all diese und noch viele weitere berufliche und fachübergreifende Qualifizierungen sind mit einem Weiterbildungsstipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) förderfähig.

Mit dem Weiterbildungsstipendium der „Begabtenförderung berufliche Bildung“ können sich junge Fachkräfte gezielt in ihrem Beruf und auch fachübergreifend weiterqualifizieren.

 

Für ein Stipendium kann sich bewerben, wer

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf abgeschlossen hat und
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat

oder

  •  bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze belegt hat

oder

  • die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann und
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist (Ausnahme: Anrechnungszeiten durch Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a.) und
  • weder Vollzeitstudent noch Hochschulabsolvent ist.

Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Die Förderdauer beträgt einen festen Zeitraum vom Aufnahmezeitpunkt des jeweiligen Aufnahmejahres plus zwei Kalenderjahre.

Entsprechend der Förderrichtlinien beträgt der jährliche Förderbetrag des Weiterbildungsstipendiums seit 1. Januar 2023 2.900 €. Insgesamt stehen im Förderzeitraum 8.700 € für förderfähige Weiterbildungen zur Verfügung. Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Gefördert werden fachbezogene und fachübergreifende Lehrgänge, berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf Beruf und Ausbildung aufbauen, persönlichkeitsbildende Seminare und auch Sprachreisen. Die Förderung muss von den Stipendiaten vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden. Nicht förderfähig sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife) und Vollzeitstudiengänge.

Die IHK Südthüringen nimmt jeweils zum 1. März neue Stipendiatinnen und Stipendiaten in die Begabtenförderung berufliche Bildung auf. 

Der Bewerbungsschluss für die Aufnahme ist der 30. November des Vorjahres. 

Beim Bildungszentrum der IHK Südthüringen, Hauptstraße 33 in 98529 Suhl sind dazu folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen: 

Stipendiatenstammblatt mit den geforderten Anlagen 

Da nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, wird bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durchgeführt. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht.  

Zuständige Stelle für die Begabtenförderung ist jeweils die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. 

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium und auch dem Aufstiegsstipendium sind unter www.sbb-stipendien.de recherchierbar.

Kerstin Katzschmann
Kerstin Katzschmann
Sekretariat | Sachbearbeitung Bildungszentrum

Telefon +49 3681 362-421

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Antje da Silva Santos
Antje da Silva Santos
Niederlassungsleiterin IHK-Bildungszentrum

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