Covid-19: Behördliche Anordnungen und rechtliche Neuerungen

Mit dem Auslaufen der Bundesregelung am 7. April 2023 endet auch die Thüringer Corona-Schutzverordnung. Dennoch appeliert die Thüringer Landesregierung an die Bevölkerung einige der bekannten Verhaltensregeln aufrechzuerhalten, sollten sich Personen positiv auf das Virus testen.

Hintergrund:
Mit der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung hatte die Landesregierung auch ein Frühwarnsystem in Thüringen etabliert. Bei lokal ansteigenden Fallzahlen entschieden neben dem "Frühwarnindikator" Sieben-Tage-Inzidenz auch die lokale Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) und die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen (Belastungswert) darüber, wann zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Die letzmalig aktualisierte Fassung der Thüringer Corona-Schutzverordnung trat zum 2. Februar 2023 in Kraft und hob die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Isolationspflicht auf.


Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) ist zum 7. April 2023 ausgelaufen.

Einreisen sind unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich.

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Tilo Werner
Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

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