Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften (Unfallversicherungen) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie führen die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben in Selbstverwaltung durch. Gesetzliche Grundlage der Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB) mit der Reichsversicherungsordnung (RVO §§ 537 ff.)
Anmeldung
Die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit wird nach der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung vorgenommen. Ein Durchschlag dieser Gewerbeanzeige wird automatisch über den jeweiligen Landesverband an die für die Branche zuständige Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Tipp: Zwar erfolgt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft im Regelfall automatisch durch die Gewerbe-Anzeige, dennoch ist es ratsam das Anmeldeverfahren zu überwachen und sich selbst mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen.
Versicherte Person
Ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Höhe des Einkommens, ständige oder nur vorübergehende Tätigkeit, ist jeder Beschäftigte, der sich in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis befindet, Pflichtmitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wichtig:
Gewerbetreibende (Unternehmen), im Unternehmen tätige Ehegatten sowie selbständig Tätige in Personen- und Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen nicht versichert. Dieser Personenkreis kann aber durch die Satzung der einzelnen Berufsgenossenschaften in die Versicherung einbezogen (Pflichtmitglied) werden bzw. sich auf Antrag freiwillig versichern. Der Unternehmer ist als freiwilliges oder satzungsmäßiges Mitglied der Berufsgenossenschaften dann gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls versichert. Für Risiken im Privatbereich empfiehlt sich aber der Abschluss einer Privatversicherung.
Aufgaben und Leistungen
Die Unfallversicherung sichert Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten des versicherten Personenkreises.
Gesetzliche Aufgaben der Berufsgenossenschaft:
- Verhütung von Arbeitsunfällen (Prävention) und erste Hilfe u. a. durch Aufklärung, Information, Schulung und Werbung,
- Entwicklung von Unfallverhütungsvorschriften etc.
- Entschädigung durch Geldleistungen: Verletztengeld, Verletztenrente, Übergangsgeld; bei Tod durch Arbeitsunfall: Witwen-, Witwer- und Waisenrente, Hinterbliebenenbeihilfe, u. a.
- Leistungen zur Rehabilitation der Berufserkrankten und Unfallverletzten: Medizinische Leistungen zur Rehabilitation, z. B. ärztliche Behandlung, Arznei- und sonstige Heilmittel, Berufsfindung etc., Berufshilfe / berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation), dauerhafte berufliche Eingliederung z. B. durch Umschulung, Anpassung, Aus- und Fortbildung sowie
- Hilfen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes, u. a.
Beitragszahlung
Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind zu 100% vom Unternehmen zu übernehmen. Die Höhe des Beitrags errechnet sich aus der Lohn- bzw. Gehaltssumme der Beschäftigten und der Gefahrenklasse (Anzahl und Schwere der in der Branche vorkommenden Arbeitsunfälle) des gewählten Gewerbezweiges.
Anschriften der Berufsgenossenschaften
Alte Heerstr. 111
53757 St. Augustin
Tel.: 02241 231-01
Fax: 02241 231 1333
Internet: www.dguv.de
Landesverband Mitte
Wilhelm-Theodor-Römfeld-Str. 15
55130 Mainz-Weisenau
Tel.: 06131 60053-0
Fax: 06131 60053-20
E-Mail: lv-mitte@dguv.de
Mitglieder des Spitzenverbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die derzeit 21 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert.
Sowohl bei den Berufsgenossenschaften als auch bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind weitere Fusionen vereinbart bzw. beabsichtigt, so dass sich ihre Zahl weiter verringern wird.
Außerdem ist die DGUV regional in sechs Landesverbände gegliedert. Die Landesverbände übernehmen gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und Rehabilitation.
Eine Übersicht der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhalten Sie unter dem angegebenen Link.
+49 3681 362-114