Verpackungsgesetz - IHK rät zur Überprüfung von Maßnahmen

Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, welches das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen regelt. Alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, sind an einem Dualen System zu beteiligen. Das heißt, die Verpackungen müssen lizenziert werden. Außerdem muss sich der Erstinverkehrbringer, das heißt derjenige, der mit Ware befüllte Verpackung gewerbsmäßig an einen Dritten abgibt, im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat jetzt darauf hingewiesen, dass die bisher eingegangenen Daten analysiert und auf Auffälligkeiten geprüft werden. Die Beratungspraxis der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) zeigt, dass vom Verpackungsgesetz betroffene Unternehmen teilweise nicht alle Pflichten vollständig umsetzen.

Beispielsweise kommt es vor, dass sich Unternehmen zwar registriert, die Verpackungen aber noch nicht lizenziert haben. Einige Unternehmen haben auch die Daten zur Verpackungsart und -menge noch nicht vollständig abgegeben. Diese müssen unverzüglich sowohl an die Systembetreiber als auch an die ZSVR gemeldet werden. Wichtig: Für jedes Jahr muss sowohl eine Planmengenmeldung als auch eine Istmengenmeldung abgegeben werden. Unternehmen, die beispielsweise einen Vertrag mit einem Systembetreiber abgeschlossen, aber noch keine Planmengenmeldung im Verpackungsregister LUCID vorgenommen haben, sollten dies unverzüglich nachholen.   
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ZVSR unter www.verpackungsregister.org. Gern steht für Fragen auch die Ansprechpartnerin in der IHK Südthüringen, Frau Dr. Janet Nußbicker-Lux zur Verfügung (Tel.: 03681 362-174 bzw. E-Mail: nussbicker-lux@suhl.ihk.de).

Suhl, 16.07.2019

Katja Hampe
Katja Hampe
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

Telefon +49 3681 362-212

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