Corona-Überbrückungshilfe Phase II ist gestartet

Seit dem 21. Oktober 2020 ist die Überbrückungshilfe Phase II gestartet. Zum 9. Oktober 2020 war die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe Phase 1 zu Ende gegangen. Ab sofort können Anträge für den Zeitraum September bis Dezember 2020 gestellt werden. Gezahlt wird ein Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten. Zielgruppe sind kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, die von der Pandemie besonders betroffen sind. Zentrale Empfehlungen von DIHK, IHKs und Unternehmen werden damit umgesetzt.

Der Antragsweg geht nach wie vor über sog. prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer) und muss über die bundesweit geltende Antragsplattform des BMWI gestellt werden.

Die Förderung kann wie die Überbrückungshilfe II über die zentrale, bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Details zum Programm und den zusätzlichen Leistungen des Landes finden sich unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-II.

Weiter Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

Annegret Klein
Annegret Klein
Senior-Referentin Unternehmensberatung

Telefon +49 3628 6130-513

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