Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen für Markenanmeldungen
Suhl, 26. November 2019 – Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) weist Gewerbetreibende auf eine Warnung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) hin. Dieses warnt vor Betrügern, die massenhaft Markeninhaber zur Überweisung von Geldbeträgen an das DPMA wegen eingetragener Schutzrechte auffordern.
Im aktuellen Fall geht es um Rechnungen für Markeneintragungen, die unerlaubterweise das Logo des DPMA sowie die gefälschte Unterschrift einer hochrangigen Mitarbeiterin des DPMA enthalten und zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auffordern. Die gefälschten Rechnungen werden offenbar per frankiertem Brief verschickt und verweisen auf polnische Bankverbindungen.
Das DPMA ruft dazu auf, keineswegs solche Zahlungen zu leisten. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren für Schutzrechte weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Schutzrechteinhaber selbst verantwortlich. In der Angelegenheit wurden seitens des DPMA strafrechtliche Ermittlungen veranlasst.
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