Windrad-Abstandsregel: IHK Südthüringen fordert 1.000 Meter Mindestabstand
Mit der Einführung der Länderöffnungsklausel der Bundesregierung im Juli 2020 kann auch Thüringen eigenständig über den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung entscheiden. Ob der vorgegebene maximale Abstand ausgeschöpft werden soll, wird derzeit im Thüringer Landtag diskutiert. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt den aktuellen Gesetzentwurf der Thüringer CDU zur Änderung der Thüringer Bauordnung. Der Entwurf sieht eine Festsetzung des Mindestabstands auf 1.000 Meter zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung vor. Dieser Abstand wäre immer noch geringer als der Abstand, den der Freistaat Thüringen zum Schutz des Rotmilans und Schwarzstorchs vorgesehen hat.
Die IHK Südthüringen setzt sich auf Grundlage einer abwägenden Meinungsbildung unter Südthüringer Unternehmen dafür ein, in touristisch bedeutsamen Gebieten keine Windvorranggebiete auszuweisen und lehnt Windkraft im Wald generell ab. Die Südthüringer Unternehmen vertreten zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen in einem durchaus breiten Meinungsspektrum. In den Fach- und Regionalausschüssen der IHK Südthüringen haben sich Südthüringer Unternehmen, beispielsweise aus dem Gastgewerbe, dem Verkehrsgewerbe oder dem produzierenden Gewerbe intensiv und konstruktiv mit dem Thema Windräder im Spannungsfeld von Wald als Wirtschaftsgut und touristischer Bedeutung des Waldes auseinandergesetzt.
Im Ergebnis eines breiten Meinungsbildungsprozesses hat das höchste Gremium der IHK Südthüringen, die Vollversammlung, mit ihren Wirtschaftspolitischen Grundpositionen beschlossen, dass die Belange von Natur- und Umweltschutz sowie der Gesundheit und Lebensqualität der Bürger angrenzender Orte bei der Ausweisung von Windvorranggebieten abgewogen werden müssen. Des Weiteren sollen in touristisch bedeutsamen Gebieten keine Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald wird grundsätzlich abgelehnt. Zudem soll das Land Thüringen die 10H-Regelung der bayerischen Landesbauordnung übernehmen. Die 10H-Regelung schreibt vor, dass ein Windrad in Bayern in Gebieten mit Bebauungsplan einen Mindestabstand vom Zehnfachen seiner Höhe zur nächsten Wohnbebauung einhalten muss.
„Statt des in den Wirtschaftspolitischen Grundpositionen geforderten 10H-Abstandes, also mindestens 1.500 Meter bei einem 150 Meter hohen Windrad, kann mit der kürzlich eingeführten Länderöffnungs-klausel der Mindestabstand auf maximal 1.000 Meter festgesetzt werden“, erläutert IHK-Haupt-geschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas. „Ausgehend von dieser rechtlichen Sachlage fordert die IHK Südthüringen von der Landesregierung, jetzt zumindest die Öffnungsklausel voll auszuschöpfen und den Mindestabstand auf 1.000 Meter festzusetzen,“ so Pieterwas weiter.
Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie hat sogar empfohlen, bei der Abgrenzung von Windvorranggebieten einen Abstand von 3 Kilometern zu Brutvorkommen von Schwarzstörchen einzuhalten. „In diesem Kontext dürften 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung jeden Kritiker überzeugen“, ergänzt Dr. Pieterwas.
Trotz der kritischen Haltung zur Windkraft ist die Zustimmung für mehr Klimaschutz in der heimischen Wirtschaft hoch: Mehr als vier Fünftel der im DIHK-Energiebarometer befragten Südthüringer Unternehmen sprechen sich für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen aus. Zahlreiche unter ihnen haben in den vergangenen Jahren in Energieeffizienz- bzw. Klimaschutzmaßnahmen investiert, beispielsweise in Photovoltaikanlagen, um selbst Strom zu erzeugen oder in Abwärmenutzung bzw. LED-Beleuchtung, um den Energieverbrauch zu senken.
Suhl, 21. Oktober 2020
+49 3681 362-174