Anerkennungszuschuss für Beschäftigte mit ausländischen Berufsqualifikationen
Haben Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter mit ausländischen Bildungsabschlüssen und möchten Sie, dass diejenigen Ihnen durch eine Anerkennung als Fachkräfte zur Verfügung stehen? Dann weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf den Anerkennungszuschuss hin.
Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und die keine anderweitige Unterstützung erhalten. Insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben, können die Kosten der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung erstattet bekommen.
Anträge für die neue Förderphase können ab 1. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Anträge auf Auszahlung sind bis 30. September 2022 möglich.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite und unter www.anerkennungszuschuss.de.
+49 3681 362-425