Corona-Überbrückungshilfe wird verlängert
Die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 wird bis zum 9. Oktober 2020 verlängert. Nach dem 9. Oktober 2020 ist keine rückwirkende Beantragung mehr für die Monate Juni bis August möglich.
Ab Mitte Oktober gilt das Programm Corona-Überbrückungshilfe II, mit dem die Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis Ende 2020 fortgeführt wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich im September darauf verständigt, wie das Programm im Zeitraum September bis Dezember 2020 fortgeführt werden soll. Die Förderung wird ausgeweitet und die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht.
Die Änderungen für die Periode September bis Dezember 2020 lauten:
- Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
- Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro: Unternehmen können jetzt unabhängig von der Unternehmensgröße eine Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Monat, maximal also 200.000 Euro, erhalten
- Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
- 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch (bisher 80 % der Fixkosten),
- 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % (bisher 50 % der Fixkosten) und
- 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (bisher bei mehr als 40 % Umsatzeinbruch).
- Die Personalkostenpauschale von 10 % der förderfähigen Kosten wird auf 20 % erhöht.
- Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
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