Bundesnaturschutzgesetz
Im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz wurden zahlreiche Regelungen zur Stärkung des Insektenschutzes und der Artenvielfalt von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Dies beinhaltet auch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Hier finden sich nun Bestimmungen zu "Natur auf Zeit", die dieses Instrument stärken sollen. Für Unternehmen soll dies Erleichterungen bei der Zwischennutzung von Gewerbe- und Industrieflächen bringen.
Mit dem neuen § 1 Abs. 7 BNatschG erfolgt die Klarstellung, dass auch solche Maßnahmen, die mit Blick auf die von ihnen betroffene Fläche als solche einen lediglich temporären Schutz im Sinne der Schaffung, Unterhaltung oder auch des bloßen Zulassens von „Natur auf Zeit“ bezwecken, den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege förderlich sein können. Die ebenfalls neue Vorschrift des § 2 Abs. 7 BNatSchG knüpft an diese Regelung an.
Quelle: DIHK, Stand 28.06.2021
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