Änderung der Sachverständigenordnung
Die IHK Südthüringen beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung geringfügig zu ändern. Gemäß Paragraf 36 (4a) S.5 GewO in Verbindung mit Artikel 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist die IHK verpflichtet, mindestens zwei Wochen vor dem Erlass der Vorschrift auf unserer Internetseite einen Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Zu diesem Zweck können Sie bis zum 15. November 2022 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen nehmen.

+49 3681 362-321

+49 3681 362-202