Geschäftemacherei mit der Handelsregistereintragung

Stets und ständig sind täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen diverser Zentralen Zahlstellen oder anderer Absender, angeblich von Amtsgerichten, im Umlauf. Adressaten sind Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Den betrügerischen Schreiben sind immer Änderungen im Handelsregister wie Umfirmierungen oder Neueintragungen vorausgegangen. Zur Vermeidung einer unnötigen Kostenfalle wird die Kenntnisnahme der nachfolgenden Hinweise empfohlen.

Wie grundlegend bekannt ist, erfolgt bei einer Eintragung eines Unternehmens ins Handelsregister, in Thüringen geführt beim Amtsgericht Jena, eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. Die Bekanntmachungen erfolgen von Amts wegen. Alle Neueintragungen und Änderungen werden elektronisch im Registerportal unter www.handelsregister.de bekannt gemacht. Diese können unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de eingesehen werden. Eine zusätzliche Bekanntmachung in einer Tageszeitung ist nicht erforderlich.

Die Rechnungen für gerichtliche Eintragungen in das Handelsregister erhalten Sie nur von den staatlichen Gerichtskassen. Gelegentlich wird im Vorfeld der Handelsregistereintragung ein Kostenvorschuss durch das Amtsgericht Jena angefordert. Im Regelfall erhalten die Unternehmen jedoch erst nach Eintragung im Handelsregister eine Kostenrechnung. Diese wird ausschließlich von der Justizzahlstelle beim Thüringer Oberlandesgericht (Hermann-Drechsler-Straße 1 in 07548 Gera oder Postfach 1365, 07503 Gera) versendet. Daneben berechnet lediglich noch der beteiligte Notar seine Kosten.

Herausgeber von Firmenverzeichnissen nehmen die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung zum Anlass, ihre Dienstleistungen, wie z. B. die Aufnahme der Firma in eine Onlinedatenbank oder ein Adressbuch, anzubieten. Achten Sie darauf, dass es in der Praxis vorkommen kann, dass Adressbuchverlage Ihnen unaufgefordert als Rechnung aufgemachte Angebote zur Eintragung der Firma in ein Branchenverzeichnis oder Register zusenden. Andere wiederum täuschen eine offizielle Zahlstelle für Eintragungen im Register vor und versenden eine entsprechende Rechnung. Diese Rechnungen täuschen einen angeblichen offiziellen und amtlichen Auftrag vor. Die Angebote bzw. Zahlungsaufforderungen können leicht mit einer Rechnung der Kosteneinzugsstelle der Justizkasse für die registergerichtliche Eintragung und Bekanntmachung verwechselt werden. Wir empfehlen nach einer Eintragung im Handelsregister (Neueintragung, Änderung, etc.) sehr vorsichtig zu sein und Angebote bzw. Zahlungsaufforderungen genau zu prüfen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu einer weiteren Veröffentlichung der Handelsregistereintragung oder zum Abschluss irgendwelcher Rechtsgeschäfte.

Holger Fischer
Referent Recht

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