Thüringer Spielhallenverordnung (ThürSpielhallenVO) in Kraft
Durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 und das Thüringer Spielhallengesetz wurden hohe Anforderungen hinsichtlich des Schutzes der Allgemeinheit und der Spieler sowie im Interesse des Jugendschutzes festgelegt. Durch eine auf Antrag des Unternehmens durch eine akkreditierte Prüforganisation erfolgte Zertifizierung, soll das Schutzniveau aus Sicht des Gesetzgebers weiter gesteigert werden. Nach einer Zertifizierung können Unternehmen, denen nach § 2 Absatz 1 Thüringer Spielhallengesetz eine Erlaubnis erteilt wurde, Ausnahmen von den Abstandsregelungen, der Festlegung der Höchstzahl der Geldgewinnspielgeräte sowie den Übergangsregelungen für Verbundspielhallen beantragen. Dies ist grundsätzlich begrüßenswert da dadurch der Fortbestand einiger Unternehmen der Branche gesichert werden kann.
Die örtlich zuständigen Behörden können aufgrund dieser Zertifizierungen Ausnahmen von Ge- oder Verboten nach dem Thüringer Spielhallengesetz zulassen. Neben der Zertifizierung waren die Anforderungen an die besondere Schulung des in zertifizierten Unternehmen tätigen Personals sowie die Sachkundeunterrichtung mit Sachkundenachweis für Betreiber festzulegen. Das Thüringer Spielhallengesetz sieht diesbezüglich keine konkreten Regelungen vor. Allerdings ist die Sachkunde Bestandteil der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden und somit können die entsprechenden Regelungen durch eine Rechtsverordnung näher definiert werden.
Das zuständige Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft machte von dieser nach dem Thüringer Spielhallengesetz zulässigen Möglichkeit Gebrauch und erließ am 14. Juni 2022 die Thüringer Spielhallenverordnung. In dieser sind die Modalitäten der Schulung für Mitarbeiter in zertifizierten Spielhallen geregelt. Weiterhin sind das Verfahren der Unterrichtung, der Gegenstand der Sachkundeprüfung und der Sachkundenachweis für Betreiber geregelt. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass der Nachweis über die Anmeldung zur Sachkundeprüfung bis zum Ablauf des 30. April 2023 zu erbringen ist. Die zuständige Stelle für die Umsetzung dieser Vorgaben ist in der Thüringer Spielhallenverordnung selbst nicht genannt. Nach der Thüringer Zuständigkeitsermächtigungsverordnung zur Thüringer Spielhallenverordnung sind die Thüringer Industrie- und Handelskammern für die Durchführung der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung zuständig. In Abstimmung der Thüringer IHK‘n untereinander wurde vereinbart, dass die Industrie- und Handelskammer Südthüringen für die Durchführung der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung für den gesamten Freistaat Thüringen verantwortlich und zuständig ist.

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