Insolvenzgeldumlage ab 1. Januar 2023 bei 0,06 Prozent
Die Insolvenzgeldumlage wurde durch die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 (InsoGeldFestV 2023) für das Kalenderjahr 2023 auf 0,06 Prozent festgesetzt. Im Jahr 2021 betrug die Umlage 0,12 Prozent. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzgeldumlage noch bei 0,09 Prozent. Somit ist der Umlagesatz ein weiteres Mal gesunken.
Die Insolvenzgeldumlage ist, mit wenigen Ausnahmen, von allen Arbeitgebern für jeden Arbeitnehmer zu zahlen. Für die Umlagepflicht ist die Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes irrelevant. Grundsätzlich besteht für alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, die Verpflichtung zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Im Falle der Insolvenz sichert das Insolvenzgeld die Entgeltansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem zahlungsunfähigen Arbeitgeber.
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