Vorsicht bei Offerten der Datenbank für Handelsregisterbekanntmachungen
Die IHK Südthüringen mahnt aus aktuellem Anlass zur Vorsicht und genauen Prüfung bei Veröffentlichungsofferten im Rahmen von Handelsregistereintragungen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute, das durch jedermann eingesehen werden kann. Die Bekanntmachungen über Eintragungen, Änderungen und Löschungen erfolgen auf elektronischem Weg. Die dadurch entstandenen Kosten werden durch die Justizzahlstelle in Gera geltend gemacht.
Die Öffentlichkeit des Handelsregisters wird allerdings durch diverse Branchenbücher oder Unternehmensregister für eigene, fragliche Geschäftszwecke ausgenutzt. So berichteten Südthüringer Unternehmen, dass sie in den vergangenen Tagen Offerten der Datenbank für Handelsregisterbekanntmachungen erhalten haben. Diese Angebote gingen per Fax ein und erweckten einen amtlichen Eindruck durch den Bundesadler, das zuständige Amtsgericht und die tatsächliche Handelsregisternummer im Briefkopf.
Im Kleingedruckten wird erwähnt, dass es sich um eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragungsofferte in ein Unternehmensregister handelt. Die Kosten belaufen sich auf einmalig 930,00 Euro. Eine konkrete Firmenbezeichnung des Absenders ist nicht erkennbar und die genannte Bankverbindung deutet auf Litauen hin.
Die IHK Südthüringen rät betroffenen Unternehmen von einer Eintragung Abstand zu nehmen, da keine gesetzliche Verpflichtung dafür besteht und der Werbewert des Verzeichnisses gering ist. Für Rückfragen steht in der IHK Südthüringen Holger Fischer unter Tel. 03681 362-114 oder per Mail: fischerh@suhl.ihk.de zur Verfügung.

+49 3681 362-114