Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober 2022
Das Bundeskabinett hat am 23. Frebruar 2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro angehoben werden soll. Gleichzeitig soll die Minijob-Grenze auf 520,00 Euro im Monat steigen und sich zukünftig dynamisch am Mindestlohn orientieren. Mit dem Entwurf zum „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12,00 Euro je Zeitstunde umgesetzt. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520,00 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, sodass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Zugleich werden Maßnahmen getroffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern.
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) wird ebenfalls zum 1. Oktober 2022 von monatlich 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro angehoben.

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