Änderungen gesetzlicher und branchenspezifischer Mindestlohn ab 1. Januar 2022
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz – MiLoG) regelt einen flächendeckenden, branchenunabhängigen Mindestlohn. Dieser beträgt bis zum 31. Dezember 2021 9,60 Euro brutto je Zeitstunde. Dieser gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Aktuelle Informationen zum Thema gesetzlicher und branchenspezifischer Mindestlohn finden Sie auch unter www.zoll.de.
Holger Fischer

Referent Recht
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