Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits im August 2021 verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Warum wird das Gesetz aber schon 2023 für viele Unternehmen wichtig? Es ist eine große Reform, die nunmehr Grundsätze kodifiziert, die die Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. Die Reform gibt Personengesellschaften eine größere Rechtssicherheit. Für einige andere bringt das Gesetz auch neue Pflichten mit sich, zum Beispiel für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Für GbR gab es bislang kein Register. Diese können und müssen ab 2024 unter bestimmten Umständen registriert werden. Wenn eine GbR etwa Grundstücke erwerben möchte, wird vorausgesetzt, dass sie im neuen Register eingetragen ist. Auch künftige Änderungen des Grundbuchs, die die Rechte einer bestehenden Grundstücks-GbR betreffen, setzen eine Eintragung in das Gesellschaftsregister und eine Eintragung der Grundstücks-GbR im Grundbuch voraus. Ebenfalls neu eingeführt wird das freie Sitzwahlrecht für die GbR und andere Personengesellschaften. Ab 2024 können eingetragene GbR auch einen vom deutschen Vertragssitz abweichenden ausländischen Verwaltungssitz haben. Durch die Möglichkeit eines internationalen Verwaltungssitzes wird deutschen Gesellschaften der Weg geebnet, vermehrt in anderen Ländern der EU tätig zu sein.

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