Voraussetzung für die öffentliche Bestellung sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und die „besondere Sachkunde“.
Soll ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden begutachtet, ein Bauschaden beurteilt oder ein Mangel bewertet werden, benötigt man einen kompetenten Sachverständigen.
Der Sachverständige hat sich während der gesamten Dauer der öffentlichen Bestellung ständig über den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik und die neueren Erkenntnisse auf seinem Sachgebiet zu unterrichten.
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