Interesse an einer öffentlichen Bestellung


Wie kann ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden?


Voraussetzung für die öffentliche Bestellung sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und die „besondere Sachkunde“. Ebenfalls sollte ein abstraktes Bedürfnis an dem ins Auge gefassten Sachgebiet bestehen, dass heißt es muss ein nachhaltiger Bedarf erkennbar sein.

Für eine Vielzahl von Sachgebieten gibt es bundeseinheitliche fachliche Bestellvoraussetzungen. Diese sind auf der Homepage des Instituts für Sachverständigenwesen unter www.ifsforum.de zu finden. Sie enthalten Anforderungen an die Aus- und Vorbildung sowie Art und Dauer der praktischen Tätigkeit und die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse des Antragsstellers.

Jeder Antrag wird in der Regel vorab ausführlich in einem persönlichen Gespräch erörtert und Fragen zum gewünschten Sachgebiet und zum Ablauf geklärt.

  • Der Antrag ist bei Ihrer IHK einzureichen, die Ihre persönliche und fachliche Eignung zusammen mit einem Fachgremium überprüft. Der Antrag soll u. a mehrere Gutachten höheren Schwierigkeitsgrades enthalten. Nach deren Durchsicht schließt sich eine schriftliche und/oder mündliche Überprüfung an.
     
  • Entscheidend ist hier die „Besondere Sachkunde“, sprich überdurchschnittliche Fachkenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem angestrebten Sachgebiet. sowie die Fähigkeit diese in nachvollziehbaren und nachprüfbaren Gutachten anzuwenden.
     
  • Anhand von Unterlagen und Nachweisen wird ebenfalls die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse geprüft.
     
  • Nach Feststellung der Voraussetzungen werden Sie öffentlich bestellt und vereidigt.
     
  • Die öffentliche Bestellung ist auf fünf Jahre befristet. Danach erfolgt eine Überprüfung, ob die besondere Sachkunde weiterhin gegeben ist.

 

In welchen Fällen können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gute Dienste leisten?
 

  • Beraten: Neutrale und kompetente fachliche Beratung.
     
  • Beurteilen: Schadensanalyse oder Ermitteln einer Schadensursache.
     
  • Bewerten: Immobilienbewertung oder Bewertung eines Vermögensgegenstandes.
     
  • Dokumentieren: Dokumentation eines bestimmten Zustandes zu Beweiszwecken.
     
  • Tatsachenermittlung: Sachverständige werden bei Gerichtsverfahren zur Tatsachenermittlung herangezogen.


Öffentliche Bestellung – Experte mit Brief und Siegel


Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind zur gewissenhaften Erfüllung der mit der Bestellung und Vereidigung einhegenden Pflichten zur sorgfältigen, unabhängigen, unparteiischen und weisungsfreien Arbeit verpflichtet. Dies wird mit der Verwendung des persönlichen Rundstempels in Gutachten durch den Sachverständigen nochmals versichert.

Ebenfalls besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung, um auch kontinuierlich die „Besondere Sachkunde“ auf dem Sachgebiet aufrecht zu erhalten.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger ist daher ein Gütesiegel für Sachverstand und schafft Vertrauen in die Qualität der Gutachten und die Zuverlässigkeit einer/-s Sachverständigen.
 

Eine Aufgabe, die sich lohnt!


In Thüringen sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständig. Sie bestellen Sachverständige auf allen Gebieten der Wirtschaft.


Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland grundsätzlich nicht geschützt. Die öffentliche Bestellung als Sachverständige/-r ist jedoch gesetzlich geregelt. Um als Sachverständige/-r öffentlich bestellt zu werden, müssen Sie Ihre Eignung und Ihre besondere Sachkunde in einem anspruchsvollen Verfahren nachweisen.
 

  • Öffentlich bestellte Sachverständige genießen daher ein gutes Ansehen in der Gesellschaft und Ihren Gutachten kommt eine erhöhte Glaubwürdigkeit zu.
     
  • Auf ihre Aussagen verlassen sich Gerichte, Behörden, Versicherungen, Privatpersonen und Unternehmen.
     
  • Die IHK Südthüringen unterstützt und berät Sie bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Sachverständigentätigkeit.
     
  • Das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung erleichtert Ihnen die Akquise neuer Aufträge.

 

Sind Sie Experte auf einem bestimmten Fachgebiet und haben Interesse an einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung! In einem persönlichen Gespräch werden wir mit Ihnen ausführlich die Voraussetzungen und Einzelheiten des Antrags besprechen.

Mehr Informationen finden Sie in der Sachverständigenordnung der IHK Südthüringen und im Merkblatt. Das Merkblatt für die öffentliche Bestellung informiert Sie über die Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung und das Bestellungsverfahren.

Sabrina Gropp
Referatsleiterin Recht

Telefon +49 3681 362-321

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