Zuschuss für Erdgas und Strom

Energiekostendämpfungsprogramm

Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm bezuschusst die Bundesregierung einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September. Das Programm richtet sich an energie- und handelsintensive Unternehmen.

Antragsfrist

31. August 2022

Bezuschusst wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, insofern sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.

Der Fördersatz bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen.

  • nicht-rückzahlpflichtiger Zuschuss basierend auf Preisanstieg (soweit dieser sich mehr als verdoppelt hat) und Menge für Erdgas und Strom im Vergleich zu 2021
  • Auszahlung erfolgt zu 80 Prozent bis spätestens Ende 2022, der Rest nach weiterer Prüfung gestaffelt
  • Staffelung nach Einstufung
    • 1. Stufe: 30 Prozent der Preisdifferenz, max. 2 Mio Euro, Unternehmen der energie- und handelsintensiven Branche, sofern diese auf der sog. KUEBLL-Liste (Link) stehen und mind 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen
    • 2. Stufe: 50 Prozent, max. 25 Mio Euro, Unternehmen, die o.g. Voraussetzungen (energie- und handelsintensive Branche, mind. 3 Prozent Energiebeschaffungskosten) erfüllen und zusätzlich Betriebsverlust im jeweiligen Monat nachweisen
    • 3. Sufe: bis zu 70 Prozent, max. 50 Mio Euro, Unternehmen, die o.g. Voraussetzungen erfüllen und zusätzlich in der Liste des EU-Krisenrahmens aufgeführt sind (siehe Anlage B des unten beigefügten Bafa-Merkblatts)
    • kein Vorliegen von Ausschlusskritierien, z. B. Unternehmen mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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