Gastro Invest
Gastro-Invest
Mit dem Programm Gastro-Invest sollen Unternehmen des Gastgewerbes bei der Finanzierung von Investitionen und bei der Weiterentwicklung unternehmerischer Konzepte für Betriebstätten in den für Tourismus relevanten Regionen im Freistaat Thüringen unterstützt werden.
Was wird gefördert?
Es wird eine Zuwendung zur anteiligen Rückzahlung eines durch ein Kreditinstitut ausgegebenes Darlehen gewährt, wenn das Darlehen zu dem Zweck ausgegeben wurde, eine Betriebsstätte, die der Versorgung von Gästen mit Speisen und Getränken dient,
- durch Umbau zu modernisieren,
- erstmals einzurichten und/ oder
- neu auszustatten.
Erweiterungen einer Betriebsstätte gelten als Modernisierung, wenn auch der bei Beginn der Investitionsmaßnahme bereits vorhandene Raum in das Investitionsvorhaben einbezogen ist.
Die Zuwendungsgewährung setzt den Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem Kreditinstitut voraus. Das Darlehen muss zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung einer Investitionsmaßnahme gemäß Richtlinie aufgenommen sein.
Im Darlehensvertrag müssen Vertragsklauseln vereinbart worden sein, die eine Sondertilgung im Umfang von mindestens 10 Prozent der Darlehenssumme ermöglichen, die in höchstens zwei Tilgungszahlungen ausgeführt werden können.
Investitionsvorhaben, für deren Umsetzung Darlehensverträge bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie geschlossen wurden, sind nicht förderfähig.
+49 3628 6130-513
+49 3681 362-205