KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Dieses KfW-Kreditprogramm sichert kurzfristig die Liqudität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.

Nachgewiesen werden muss eine Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus

besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz 2021).

Fristen

Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Gefördert wird alles, was zur unternehmerischen Tätigkeit notwendig ist:

  • Investitionen: Anschaffung von Maschinen und Ausstattung
  • Betriebsmittel: alle laufenden Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager)
  • Übernahme und Beteiligungen
  • Hinweis: Das KfW-Sonderprogramm kommt nicht in Frage für Umschuldung, Nachfinanzierung, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragung (z.B. Kauf), Ausschüttung von Gewinn und Dividenden.

Je Unternehmen können Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragt werden.

Die KfW gewährt den Hausbanken eine

  • 80-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
  • 70-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Die KfW beteiligt sich an Konsrotialfinanzierungen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren.

  • KfW-Risikoanteil beträgt bis zu 70 Prozent
  • Finanzierungsanteil der KfW beträgt min. 25 Mio. Euro
Annegret Klein
Annegret Klein
Senior-Referentin Unternehmensberatung

Telefon +49 3628 6130-513

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