Nachschulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen
Termin:
12. Oktober 2022
8 Stunden
09:45 - 16:45 Uhr
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Spielhallen mit absolvierter und nachgewiesener Erstschulung
Ziel:
Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag grundlegend geändert. Seit dem 01.07.2012 gibt es in Thüringen ein Spielhallengesetz. Außerdem wurden im Gaststättengesetz neue Regeln für das Glücksspiel eingeführt. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung Schulungen der Servicekräfte in Spielhallen und der Gastwirte in Gaststätten mit Glücksspielautomaten vor. In Thüringen wurden durch den Freistaat Mustersozialkonzepte entwickelt. Diese beschreiben die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen und Thüringer Gastronomen und legen fest, dass eine Nachschulung für Mitarbeiter in Spielhallen und für Gastwirte in einem Zyklus von 3 Jahren zu erfolgen hat.
Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Inhalte:
WIEDERHOLUNG ZU DEN THEMEN:
/ Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
/ Sucht allgemein und Glücksspielsucht
/ Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
/ Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern
/ Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken
/ Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes
REFERENTEN:
Erfahrene Mitarbeiter der Thüringer Suchtberatungsstellen
Hinweis: Diese Schulung ist für nicht-zertifizierte Spielhallen/Unternehmen.
Wird eine Zertifizierung der Spielhalle angestrebt, benötigen Sie eine andere Weiterbildung
Freie Plätze
Preis
204,00 €
umsatzsteuerfrei
Ort
IHK Bildungszentrum Suhl
Hauptstraße 33
98529 Suhl