Schulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen
Termin:
12. Juni 2024
8 Stunden
09:45 - 16:45 Uhr
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Spielhallen
Ziel:
Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Servicekräfte in Spielhallen vor. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen.
Ziel der eintägigen Schulung ist die Sensibilisierung der Teilnehmer für das Themenfeld Glücksspielsucht sowie die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Inhalte:
/ Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
/ Grundlagen zur Sucht im Allgemeinen
/ Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit
/ Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
/ Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter mit Blick auf pathologisches
Spielverhalten und mögliche Interventionen
REFERENTEN:
Erfahrene Mitarbeiter der Thüringer Suchtberatungsstellen
Hinweis: Diese Schulung ist für nicht-zertifizierte Spielhallen/Unternehmen.
Wird eine Zertifizierung der Spielhalle angestrebt, benötigen Sie eine andere Weiterbildung
Freie Plätze
Preis
228,00 €
umsatzsteuerfrei
Ort
IHK Bildungszentrum Suhl
Hauptstraße 33
98529 Suhl