Was Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Rentnern beachten sollten
Termin:
16. März 2026
4 Stunden
13:00 - 16:30 Uhr
Zielgruppe:
Unternehmer, Betriebsleiter, Mitarbeiter in der Personalabteilung
Ziel:
Der enorme Fachkräftemangel führt zu der kuriosen Situation, dass viele Arbeitgeber darauf angewiesen sind, Arbeitnehmer über den Renteneintritt entweder weiter zu beschäftigen oder sogar neu einzustellen. Auf Arbeitnehmerseite ist ebenfalls zunehmend der Wunsch erkennbar, über den Eintritt ins Rentenalter hinaus weiter zu arbeiten, ggf. in Teilzeit, und dadurch die finanzielle Situation zu verbessern. Gerade wegen des Fachkräftemangels hat die Rentnerbeschäftigung in den letzten Jahren in Deutschland enorm zu genommen.
Allerdings gibt es hierbei einige Besonderheiten zu beachten. Das Arbeitsverhältnis mit Rentnern weist in arbeitsrechtlicher Hinsicht gegenüber dem normalen Arbeitsverhältnis grundsätzlich keine Besonderheiten auf. Aber es gibt erleichterte Befristungsmöglichkeiten und die Möglichkeit des Hinausschiebens der Beendigung über die Regelaltersgrenze hinaus. Der Vortrag befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Arten der Rentnerbeschäftigung.
Inhalte:
/ Begriff der Rentnerbeschäftigung
/ Beschäftigung von Beziehern einer Altersrente
/ Beschäftigung des Beziehers einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
/ kurze Darstellung der Arten von Altersrenten
/ Einfluss des Verdienstes eines Rentners auf die Höhe seiner Altersrente
/ Befristungsmöglichkeiten und das Hinausschieben der Beendigung über die Regelaltersgrenze hinaus gem. § 41 Satz 3 SGB VI
/ Versicherungs- und Beitragspflichtig während der Rentnerbeschäftigung
REFERENT:
Rechtsanwältin Sibylle Geier
Freie Plätze
Preis
108,00 €
umsatzsteuerfrei
Ort
IHK Bildungszentrum Suhl
Hauptstraße 33
98529 Suhl