Urlaubsrecht
Termin:
01. April 2026
4 Stunden
13:00 - 16:30 Uhr
Zielgruppe:
Unternehmer, Betriebsleiter, Mitarbeiter in der Personalabteilung
Ziel:
Das Urlaubsrecht ist spätestens seit der Entscheidung des EuGHs aus 2009 in einem stetigen Wandel. Auch der Charakter des Urlaubes hat sich seit dieser Grundsatzentscheidung geändert. Während der Urlaub zuvor einen reinen sog. Naturalcharakter hatte, ist der Urlaubs- und insbesondere Urlaubsabgeltungsanspruch nunmehr ein reiner Vermögenswert. Das BAG hat sich nicht nur den Grundsatzentscheidungen des EuGHs angeschlossen, sondern diese auch im Laufe der Jahre fortentwickelt. Allerdings gelten diese Grundsatzentscheidungen ausschließlich für den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Grundsatzentscheidungen finden auf einen etwaigen vertraglichen Mehrurlaub keine Anwendung.
Das Seminar beschäftigt sich mit der Gesamtproblematik Urlaub seit der Grundsatzentscheidung des EuGHs aus dem Jahr 2009 bis heute. Insbesondere werden im Rahmen des Seminars auch Klauseln besprochen, die der neuen Rechtsentwicklung entsprechen und einer rechtlichen Prüfung standhalten.
Inhalte:
/ Gesetzliche Grundlagen des Urlaubes im Rahmen des BUrlG
/ Inwieweit ist das BUrlG heute noch anwendbar?
/ Grundsatzentscheidungen des EuGHs und des BAG zu Urlaubsfragen
/ Gestaltungspielraum im Rahmen arbeitsvertraglicher Klauseln insbesondere zu einem vertraglichen Mehrurlaub
REFERENT:
Rechtsanwalt Michael Schwierczek
Freie Plätze
Preis
108,00 €
umsatzsteuerfrei
Ort
IHK Bildungszentrum Suhl
Hauptstraße 33
98529 Suhl