Wer kann Soforthilfen beantragen?
- Im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
- Unternehmen der „sonstigen Gesundheitswirtschaft“ im Haupterwerb, auch ohne Gewerbeanmeldung
- Wirtschaftsnahe Freiberufler im Haupterwerb
- Freiberufler in der Kreativwirtschaft im Haupterwerb
Gemeinnützige GmbHs und Vereine sind von der Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfen ausgenommen.
Wo finde ich die 4-stellige Nummer der amtlichen Statistik (sog. NACE Code)?
Der NACE Code ist ein 4-stelliger Schlüssel für die Klassifikation der Wirtschaftszweige. In der Regel finden Sie diesen auf Ihrer Gewerbeanmeldung im Feld "Angemeldete Tätigkeit".
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige hilft Ihnen dabei, den für Sie korrekten Schlüssel (4-stellig) herauszufinden, sollten er nicht auf der Gewerbeanmeldung ersichtlich sein. Die Codes sind ab Seite 73 in der linken Spalte unter "WZ 2008 Kode" aufgeführt.
Sollten Sie sich unsicher sein, helfen Ihnen auch die Mitarbeiter der IHK Südthüringen unter der unten stehenden IHK-Corona-Hotline.
Wie berechne ich die Höhe meines entstandenen bzw. bevorstehenden Schadens durch die Corona-Pandemie?
Das Soforthilfeprogramm soll dazu dienen, eine existenzbedrohende Notlage für Ihr Unternehmen abzumildern. Schätzen Sie hierzu ab 11. März 2020 für die kommenden drei Monate Ihre Liquidität bzw. den entstandenen Schaden ein. Die folgende Berechnungshilfe soll Ihnen dabei helfen, Ihre laufenden Verbindlichkeiten im Verhältnis zu Ihren Einnahmen zu berechnen, um eine Einschätzung Ihrer Verluste vornehmen zu können.
> Berechnungshilfe für die Höhe des Schadens
Wie berechne ich die Beschäftigten im Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung (inkl. Inhaber/-in)?
Bei Teilzeitbeschäftigten sind diese in Vollzeitbeschäftigte (in Bezug auf Ihr Unternehmen) umzurechnen:
Summe der Stunden aller Teilzeitbeschäftigten im Unternehmen / Jahresarbeitsstunden einer Vollzeitkraft Ihres Unternehmens = Anzahl der Vollzeitbeschäftigten
Was hat es mit der De-minimis-Erklärung auf sich?
Die Öffentliche Hand kann bis zu einer bestimmten (geringfügigen) Schwelle Fördergelder, sog. De-minimis-Beihilfen, gewähren, ohne wettbewerbsverzerrend zu wirken. Sollten Sie in den letzten zwei Jahren Fördergelder erhalten haben, dann prüfen Sie bitte Ihre Fördergelderbescheide, ob diese De-minimis-relevant sind.
Welche Daten benötige ich für den Antrag? Was muss dem Antrag hinzugefügt werden?
Als Anlage für den Antrag ist lediglich Ihre Gewerbeanmeldung und die De-minimis-Erklärung vonnöten. Halten Sie zudem die Angaben zu Ihrem Jahresumsatz des Geschäftsjahres 2019 bereit.
Wann erhalte ich eine Information, dass mein Antrag eingegangen ist?
Die IHK Südthüringen bzw. die für Sie zuständige Wirtschaftskammer prüft Ihren Antrag zunächst vor. Sollten sich Rückfragen zu Ihrem Antrag ergeben, dann klären wir diese telefonisch mit Ihnen ab. Nach Vorprüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Information, dass Ihr Antrag nun zur Bearbeitung bei der TAB vorliegt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Antragsaufkommen in der ersten Zeit sehr hoch sein wird. Deshalb bitten wir Sie, zunächst von Anfragen zum Erhalt Ihres Antrages abzusehen. Sollten Sie keine Information von uns erhalten haben, warten Sie bitte mindestens drei Tage und kontaktieren Sie uns dann, mit Ihrer Nachfrage zum Bearbeitungsstand.