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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem inzwischen zehntausende Thüringer Unternehmen durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, hat das Land Thüringen in Abstimmung mit uns ein Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft auf den Weg gebracht.

Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Solo-Selbstständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Einmalzahlung soll ausschließlich denjenigen Firmen und Gewerbetreibenden über die ersten Hürden helfen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden Situation sind. 

Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren. Wir prüfen die Anträge auf Soforthilfe auf Vollständigkeit und Plausibilität und leiten diesen zur Bescheidung umgehend an die Thüringer Aufbaubank. Unser Corona-Hotline-Team steht zusätzlich bei der Antragstellung zur Seite, sollte es Probleme beim Ausfüllen geben.

Dieser Newsletter soll Ihnen dabei helfen, Ihre Fragen zum Antragsverfahren zu beantworten.

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer IHK Südthüringen


Höhe der Soforthilfen

Je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) können Soforthilfen in unterschiedlicher Höhe beantragt werden:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: max. 5.000 Euro
  • Bis zu 10 Beschäftigte: max. 10.000 Euro
  • Bis zu 25 Beschäftigte: max. 20.000 Euro
  • Bis zu 50 Beschäftigte: max. 30.000 Euro

Soforthilfe beantragen

Die Thüringer Wirtschaftskammern unterstützen das Antragsverfahren durch die Vorprüfung der Anträge, um eine möglichst schnelle Antragsbearbeitung sicherzustellen.

Als gewerbliches Unternehmen und IHK-Mitglied können Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe durch den Freistaat Thüringen direkt bei Ihrer zuständigen IHK stellen. Handwerksbetriebe senden Ihren Antrag an die für sie zuständige Handwerkskammer. Freiberufler, Künstler oder Firmen aus dem Gesundheitswesen können ihren Antrag direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einreichen.

Der Antrag auf Soforthilfe beinhaltet lediglich zwei Seiten und ist nahezu problemlos auszufüllen. Die Ansprechpartner der IHK Südthüringen stehen Ihnen bei der Antragstellung zur Seite, sollten Sie Probleme beim Ausfüllen haben.

Antragsverfahren

  1. Laden Sie das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung herunter und drucken Sie beides aus.
  2. Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihren IHK-Ansprechpartner wenden (Tel. +49 3681 362-222).
  3. Unterschreiben Sie den Antrag auf Soforthilfe und die De-minimis-Erklärung.
  4. Kopieren Sie Ihre Gewerbeanmeldung, sofern diese vorliegt.
  5. Lesen Sie die Informationen zum Schutz Ihrer Daten gründlich durch.
  6. Scannen Sie die Unterlagen vollständig ein und senden Sie diese per E-Mail als PDF* an:
    soforthilfe-corona@suhl.ihk.de
  7. Alternativ können Sie die Unterlagen per Post an folgende Adresse senden:
    Industrie- und Handelskammer Südthüringen
    Postfach 30 02 40
    98502 Suhl

* Bitte keine Fotos, Bilddateien oder Faxe senden.

Die IHK Südthüringen führt eine Vorprüfung Ihres Antrags durch und sendet diesen im Anschluss an die TAB. Wir garantieren Ihnen eine schnelle Bearbeitung.

Weitere Informationen zum Corona-Soforthilfeprogramm des Freistaates erhalten Sie auch auf der Website der TAB www.aufbaubank.de/coronasoforthilfe


Hilfe für die Antragstellung

Wer kann Soforthilfen beantragen?

  • Im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
  • Unternehmen der „sonstigen Gesundheitswirtschaft“ im Haupterwerb, auch ohne Gewerbeanmeldung
  • Wirtschaftsnahe Freiberufler im Haupterwerb
  • Freiberufler in der Kreativwirtschaft im Haupterwerb

Gemeinnützige GmbHs und Vereine sind von der Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfen ausgenommen.

 

Wo finde ich die 4-stellige Nummer der amtlichen Statistik (sog. NACE Code)?

Der NACE Code ist ein 4-stelliger Schlüssel für die Klassifikation der Wirtschaftszweige. In der Regel finden Sie diesen auf Ihrer Gewerbeanmeldung im Feld "Angemeldete Tätigkeit".

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige hilft Ihnen dabei, den für Sie korrekten Schlüssel (4-stellig) herauszufinden, sollten er nicht auf der Gewerbeanmeldung ersichtlich sein. Die Codes sind ab Seite 73 in der linken Spalte unter "WZ 2008 Kode" aufgeführt.

Sollten Sie sich unsicher sein, helfen Ihnen auch die Mitarbeiter der IHK Südthüringen unter der unten stehenden IHK-Corona-Hotline.

 

Wie berechne ich die Höhe meines entstandenen bzw. bevorstehenden Schadens durch die Corona-Pandemie?

Das Soforthilfeprogramm soll dazu dienen, eine existenzbedrohende Notlage für Ihr Unternehmen abzumildern. Schätzen Sie hierzu ab 11. März 2020 für die kommenden drei Monate Ihre Liquidität bzw. den entstandenen Schaden ein. Die folgende Berechnungshilfe soll Ihnen dabei helfen, Ihre laufenden Verbindlichkeiten im Verhältnis zu Ihren Einnahmen zu berechnen, um eine Einschätzung Ihrer Verluste vornehmen zu können.

> Berechnungshilfe für die Höhe des Schadens

 

Wie berechne ich die Beschäftigten im Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung (inkl. Inhaber/-in)?

Bei Teilzeitbeschäftigten sind diese in Vollzeitbeschäftigte (in Bezug auf Ihr Unternehmen) umzurechnen:

Summe der Stunden aller Teilzeitbeschäftigten im Unternehmen / Jahresarbeitsstunden einer Vollzeitkraft Ihres Unternehmens = Anzahl der Vollzeitbeschäftigten

 

Was hat es mit der De-minimis-Erklärung auf sich?

Die Öffentliche Hand kann bis zu einer bestimmten (geringfügigen) Schwelle Fördergelder, sog. De-minimis-Beihilfen, gewähren, ohne wettbewerbsverzerrend zu wirken. Sollten Sie in den letzten zwei Jahren Fördergelder erhalten haben, dann prüfen Sie bitte Ihre Fördergelderbescheide, ob diese De-minimis-relevant sind.

 

Welche Daten benötige ich für den Antrag? Was muss dem Antrag hinzugefügt werden?

Als Anlage für den Antrag ist lediglich Ihre Gewerbeanmeldung und die De-minimis-Erklärung vonnöten. Halten Sie zudem die Angaben zu Ihrem Jahresumsatz des Geschäftsjahres 2019 bereit.

 

Wann erhalte ich eine Information, dass mein Antrag eingegangen ist?

Die IHK Südthüringen bzw. die für Sie zuständige Wirtschaftskammer prüft Ihren Antrag zunächst vor. Sollten sich Rückfragen zu Ihrem Antrag ergeben, dann klären wir diese telefonisch mit Ihnen ab. Nach Vorprüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Information, dass Ihr Antrag nun zur Bearbeitung bei der TAB vorliegt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Antragsaufkommen in der ersten Zeit sehr hoch sein wird. Deshalb bitten wir Sie, zunächst von Anfragen zum Erhalt Ihres Antrages abzusehen. Sollten Sie keine Information von uns erhalten haben, warten Sie bitte mindestens drei Tage und kontaktieren Sie uns dann, mit Ihrer Nachfrage zum Bearbeitungsstand.


IHK-Corona-Hotline und Ratgeber-Website

Zur Beratung von Unternehmen hat die IHK Südthüringen eine Corona-Hotline eingerichtet. Die Hotline ist montags bis freitags in der Zeit von
8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Tel. +49 3681 362-222
corona-hotline@suhl.ihk.de

Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie IHK-Prüfungen. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.


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Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Impressum


Herausgeber:
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Bahnhofstraße 4 - 8
98527 Suhl

Verantwortlich:
Dr. Ralf Pieterwas

Redaktion:
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Telefon: +49 3681 362-212
E-Mail: hampe@suhl.ihk.de
Internet: www.suhl.ihk.de

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