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Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Tagen klingeln die Telefone der IHK-Hotline zur Corona-Krisenberatung (Tel. +49 3681 362-222) ohne Unterlass. Viele der Anrufer insbesondere Gastronomen, Händler, Dienstleister aus dem Veranstaltungsbereich, Soloselbstständige und Kleinunternehmer schildern dramatische Zustände, weil Aufträge in Größenordnungen wegbrechen und Umsatzeinbußen gemeldet werden, die die Existenz gefährden. Nachdem große Automobilhersteller ihre Produktion stilllegten, wird die Corona-Krise endgültig auch zur Krise der zahlreichen Südthüringer Automobilzulieferer.

Unsere Nachbarn in Bayern haben beherzt reagiert und ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, das schnell und unbürokratisch Liquidität in die Unternehmen bringt. In Sachsen hat man über Nacht ein Kreditprogramm mit Nullzins auf den Weg gebracht. In Thüringen gibt es auch Ideen und Ankündigungen.

Wirklich greifbar sind im Moment jedoch nur die Instrumente, die wir Ihnen in diesem Newsletter empfehlen. Darüber hinaus gibt es intensive Gespräche mit dem Thüringer Wirtschaftsminister sowohl ein Zuschussprogramm zur Liquiditätssicherung als auch staatliche Niedrigzins-Produkte auf den Weg zu bringen. Leider gelingt es der Thüringer Politik viel schlechter als unseren Nachbarn, bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen und mutige Entscheidungen zu treffen. Die Mitarbeiter der IHK und ich kämpfen jeden Tag darum, dass wir in Thüringen zu schnellen Lösungen kommen, um eine drohende Insolvenzwelle abzuwenden.

Derweil gibt es gute Signale vom DIHK aus Berlin: Offenbar gelingt es in der nächsten Woche einen Notfallfonds für kleine Betriebe und Soloselbständige auf den Weg zu bringen.

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer IHK Südthüringen


5 KONKRETE TIPPS FÜR THÜRINGER UNTERNEHMEN

1. Kurzarbeit beantragen

Nutzen Sie die ausgeweitete Kurzarbeiterregelung, die rückwirkend zum 1. März 2020 greift. Ansprechpartner finden Sie hier.

 

2. Insolvenz vermeiden

  • Steuerzahlungen stunden: Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können Sie bei Ihrem Finanzamt Anträge auf Stundung und den Aufschub von Steuervorauszahlungen sowie auf den Vollstreckungsaufschub stellen.
  • Kreditzahlungen aussetzen: Sprechen Sie Ihre Hausbank darauf an, bestehende Verbindlichkeiten zeitweise auszusetzen und/oder Kredite auszuweiten.
  • Staatliche Bürgschaften nutzen: Falls Kredite zur Überbrückung von Ausfällen notwendig werden, aber ausreichende Sicherheiten fehlen, nutzen Sie die flexibleren Bürgschaftsverfahren der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT).

Weitere Infos zu Liquiditätshilfen finden Sie hier.
 


3. Entschädigungsanspruch prüfen

Im Fall behördlich angeordneter Quarantäne haben Unternehmen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach § 65 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Wichtig: Lassen Sie sich die Anordnung schriftlich bestätigen – und zwar nicht nur als weich formulierte Empfehlung, sondern als behördlich angewiesene Maßnahme.

 

4. Kinderbetreuung regeln

Bis zum 17. April 2020 sind alle Schulen und Kitas in Thüringen geschlossen. Bestimmte Berufsgruppen haben Anspruch auf eine sog. Notbetreuung. Dies stellt viele Arbeitnehmer vor eine große Herausforderung und viele haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher über einvernehmliche Lösungen sprechen, z. B. Abbau von Überstunden, Homeoffice oder Urlaub.

 

5. Haftungsansprüche von Vertragspartnern klären

Epidemien oder sonstige Ausbrüche von Krankheiten und Seuchen können grundsätzlich einen Fall „höherer Gewalt“ darstellen, wie ihn sog. Force-majeure-Klauseln in vielen Lieferverträgen vorsehen. Unternehmer sollten daher zunächst ihre Lieferverträge und AGB nach Klauseln zu Lieferterminen und Folgen einer verspäteten Lieferung und Vertragsstrafe-Regelungen prüfen. Liegt keine vertragliche Vereinbarung vor, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Geschäftspartner.


IHK-Corona-Hotline und Ratgeber-Website

Zur Beratung von Unternehmen hat die IHK Südthüringen eine Corona-Hotline eingerichtet. Die Hotline ist montags bis freitags in der Zeit von
8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Tel. +49 3681 362-222
corona-hotline@suhl.ihk.de

Unter www.suhl.ihk.de/corona finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie IHK-Prüfungen. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.


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Industrie- und Handelskammer Südthüringen

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Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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98527 Suhl

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Dr. Ralf Pieterwas

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