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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

Thüringens Corona-Sonderverordnung wurde mit zusätzlichen Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Ab heute gelten verschärfte Infektionsschutzregeln am Arbeitsplatz. In Geschäften, Bussen und Bahnen sowie medizinischen Praxen sind FFP2-Masken oder OP-Masken verpflichtend. 

Dauerbrennerthema für die Wirtschaft Südthüringens bleibt die Liquiditätssicherung in der Corona-Pandemie. Wir setzen uns dafür ein, dass staatliche Finanzhilfen zügig bei Ihnen ankommen. In der vergangenen Woche wurde die Idee eines wirtschaftlichen Komplett-Lockdowns seitens der Politik diskutiert und steht weiterhin im Raum, wenn die Fallzahlen nicht weiter sinken. Wir fordern zur Pandemiebewältigung, die hiesige Wirtschaft nicht noch mehr unter Druck zu setzen. Stattdessen in der Arbeitswelt flächendeckend mehr zu testen, um im Verdachtsfall Infizierte schnell zu isolieren und Infektionsketten umgehend zu unterbrechen.

Neben aktuellen Corona-Informationen finden Sie in dieser Ausgabe wie gewohnt relevante Hinweise zu unterschiedlichen Themenfeldern, u. a. Umwelt, Weiterbildung sowie Existenzsicherung.

Es grüßt
Ihre IHK Südthüringen


Insolvenzantragspflicht bleibt ausgesetzt

Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft abzufedern, soll die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 verlängert werden. Dies kommt Schuldnern zugute, die einen Anspruch auf finanzielle Corona-Hilfen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist.

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Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Straßenverkehr ausgesetzt

Zur Sicherstellung der jederzeit ausreichenden Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit wichtigen Gütern hat das Thüringer Landesverwaltungsamt am 22. Januar 2021 eine Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots im Freistaat Thüringen erlassen. Diese ist bis zum 28. Februar 2021 wirksam. 

Zur Allgemeinverfügung des Thüringer Landesverwaltungsamtes


Kurzarbeit für Weiterbildung nutzen

Das Modell der Kurzarbeit dient dazu, Kündigungen zu vermeiden, um Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Situationen zu erhalten. Unternehmen sollten die Zeit sinnvoll zu nutzen, um ihre Fachkräfte für die Arbeit von morgen fit zu machen. Bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Weiterlesen

Zum Weiterbildungsprogramm der IHK Südthüringen


Neue Chancen: Restrukturierung von Unternehmen

Viele Unternehmen sind den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit immensem Einsatz, Kreativität und staatlicher Unterstützung begegnet. In Anbetracht hoher Verluste und steigender Verschuldung stellt sich die Frage: Wie reagieren Unternehmen zukünftig auf diese Herausforderungen? 

Am 27. Januar (16:00 bis 18:00 Uhr) findet ein kostenloses Online-Seminar zum Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) statt. Das neue Gesetz gilt seit 1. Januar 2021. Webinarteilnehmer lernen, wie es gelingt, das eigene Unternehmen zukunftsfähig auszurichten.

Zum Webinar


Brexit-News

Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (UK) ist zum 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getreten. Voraussichtlich bis März wird das Europäische Parlament über das Abkommen entscheiden.

Was Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit der UK unterhalten, jetzt beachten müssen? Unsere Brexit-Seite klärt auf.


Marktstammdatenregister: Meldefrist zwingend beachten

Am 31. Januar 2021 läuft die Übergangsfrist für Meldungen im Marktstammdatenregister ab. Bis dahin müssen sich alle Betreiber von bestehenden regenerativen Anlagen, KWK-Anlagen und Stromspeichern dort registriert haben. Derzeit fehlen z. B. noch Meldungen einer sechsstelligen Zahl an PV-Anlagenbetreibern.

Eine Meldepflicht gilt auch für alle stromabnehmenden Unternehmen, die direkt an Hoch- oder Höchstspannung angeschlossen sind sowie für alle gasabnehmenden Unternehmen, die direkt mit dem Fernleitungsnetz verbunden sind.

Betriebe, die sich nicht bis zum 31. Januar 2021 registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Zum Marktstammdatenregister 


Webinar zur SCIP–Meldepflicht: Wie mit Datenbank der ECHA umgehen?

Rund um das Thema SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur im Rahmen der EU-Abfallrahmenrichtlinie findet am 29. Januar 2021 (10:00 Uhr bis 12:00 Uhr) ein Webinar statt. Um eine verbindliche Online-Anmeldung wird bis zum 27. Januar 2021 erbeten.


Verwaltungserleichterungen für umweltmanagementzertifizierte Unternehmen

Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem einführen, haben die Wahl: Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Letztere ist das weltweit anspruchsvollste Umweltmanagementsystem und hatte bislang gegenüber der ISO-Zertifizierung einen Vorteil: die EMAS-Privilegierungs-Verordnung. Diese umfasst etwa immissionsschutz-, abfall- und wasserrechtliche Überwachungserleichterungen.

Die Thüringer Industrie- und Handelskammern haben sich gegenüber dem Thüringer Umweltministerium (TMUEN) dafür eingesetzt, dass EMAS-Verwaltungserleichterungen auch für ISO-zertifizierte Unternehmen zugänglich gemacht werden. Mit Erfolg: Das TMUEN hat einen entsprechenden Erlass im November 2020 bekanntgegeben.

Haben Sie dazu Fragen? Unsere Referentin für Energie und Umwelt, Frau Dr. Nußbicker-Lux, steht Ihnen unter Tel. 03681 362-174 oder nussbicker-lux@suhl.ihk.de zur Verfügung.


Energie- und Stromsteuer schnell berechnen

Das Excel-Tool zur Energie- und Stromsteuerberechnung ermöglicht Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Erstattungsansprüche nach § 51 bis 55 Energiesteuergesetz und nach § 9 bis 10 Stromsteuergesetz zu ermitteln. Damit können sie schnell einschätzen, ob die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnenswert ist. Dies ist beispielsweise vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs relevant. 

Zum aktualisierten Berechnungstool der IHK Lippe zu Detmold


Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Seit Dezember 2020 ist die aktualisierte Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen sowie in Fahrzeug-Anwendungen mit Zuschüssen.

Gegenüber der früheren Richtlinie sind jetzt auch Anlagen im niedrigen (ab einem Kilowatt Kälteleistung) und höheren Leistungsbereich begünstigt. Die Förderung umfasst unter anderem die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme. Neben Kälteerzeugern werden auch zugehörige Komponenten und Systeme (einschließlich Speichern) gefördert. 

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GREEN invest bis 2023 verlängert

Mit dem Förderprogramm GREEN invest werden seit 2015 Energieberatungen und Investitionen in Energieeffizienz gefördert. Die Zuschüsse für Beratungen oder Investitionen sind mit bis zu 80 Prozent äußerst attraktiv. Nach Angaben des Thüringer Umweltministeriums wurden bereits 602 Beratungen (Vor-Ort-Analysen) durchgeführt und 448 Investitionsmaßnahmen umgesetzt.

Jetzt ist das Förderprogramm bis 2023 verlängert worden. Es stehen weitere fünf Millionen Euro aus dem europäischen Fond für Regionalentwicklung (EFRE) zur Verfügung.

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Corona-Hotline und Corona-Ratgeber

Zur Beratung von Unternehmen steht Ihnen weiterhin die Corona-Hotline der IHK Südthüringen zur Verfügung.
Die Hotline ist montags bis freitags zu unseren Geschäftszeiten erreichbar.

Tel. +49 3681 362-222
corona-hotline@suhl.ihk.de

Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie Aus- und Weiterbildung. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.


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Industrie- und Handelskammer Südthüringen

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