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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

das Coronavirus hält uns erneut in Atem und wird uns auch in den kommenden Wochen beschäftigen. Mit der neuen Thüringer Corona-Verordnung, dem neuen Infektionsschutzgesetz sowie der aktuell geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung ergeben sich einige Neuerungen. Welche Maßnahmen Sie ab sofort beachten müssen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Zudem möchten wir Sie über die derzeit möglichen finanziellen Hilfen informieren.

Für Fragen zur Umsetzung der Corona-Maßnahmen sowie bei rechtlichen Unklarheiten, steht Ihnen unsere Corona-Hotline (Montag bis Freitag zu unseren Geschäftszeiten) zur Verfügung. Melden Sie sich gern bei uns, wir unterstützen Sie.

Tel. +49 3681 362-222
E-Mail: corona-hotline@suhl.ihk.de

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Ihre IHK Südthüringen


Aktuelle Verordnungen


Neue Infektionsschutzverordnung für Thüringen

Ab sofort gilt eine verschärfte Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Alle Regelungen und worauf Sie als Unternehmer jetzt achten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

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3G am Arbeitsplatz und Homeoffice

Am 24. November trat das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Ab sofort sind 3G am Arbeitsplatz sowie Homeoffice, in den dafür möglichen Bereichen, verpflichtend.

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Arbeitgeber müssen zwei Tests pro Woche anbieten

Die aktuell geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung regelt, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zwei Corona-Tests pro Woche zur Verfügung stellen muss. Die Kosten sind durch den Arbeitgeber zu tragen.

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Fragen und Antworten zum Testen im Unternehmen

Wo sind Schnelltests erhältlich? Wo befindet sich das nächste Testzentrum? Wie wird der PCR-Test durchgeführt? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in einem FAQ.

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Finanzielle Hilfen


Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus: Verlängerung geplant

Eine Verlängerung der Corona-Hilfen des Bundes ist bis März 2022 geplant. Über die Details der Antragsstellung informieren wir Sie über unsere Website und im Ratgeber-Newsletter, sobald diese vorliegen.

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Kurzarbeitergeld: Verlängerung bis März 2022

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2020 entstanden ist, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. März 2022.

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KfW-Schnellkredit: Antragsstellung bis Ende des Jahres

Im März vergangenen Jahres hatte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise den KfW-Schnellkredit 2020 als neues Kreditprogramm ins Leben gerufen. Um den Schnellkredit nutzen zu können, muss der Antrag bis 31. Dezember 2021 über die Hausbank abgeschlossen werden.

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Abrechung der finanziellen Hilfen 

Wie bzw. wann müssen die Corona-Hilfen abgerechnet werden? Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier auf einen Blick.

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Infoveranstaltung


Webinar zu aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Wir informieren Sie über alle wichtigen Faktoren, die Sie bei der verpflichtenden 3G-Regel am Arbeitsplatz beachten müssen.

Die Veranstaltung findet als Videokonferenz statt. Um Voranmeldung wird gebeten, da die Teilnehmerzahl pro Termin begrenzt ist. Die Teilnahme ist für IHK-Mitgliedsunternehmen kostenfrei.

29. November | 11:00 Uhr | zur Anmeldung

1. Dezember | 13:00 Uhr | zur Anmeldung


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Industrie- und Handelskammer Südthüringen

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Herausgeber:
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Bahnhofstraße 4 - 8
98527 Suhl

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Telefon: +49 3681 362-212
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