KfW-Schnellkredit 2020: Das Ende ist nah

Im März vergangenen Jahres hatte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise den KfW-Schnellkredit 2020 als neues Kreditprogramm ins Leben gerufen. Das Besondere an diesem Kreditprogramm ist, dass die KfW der Hausbank eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent gewährt und dass die Bestellung von Sicherheiten beim Unternehmen (dem Antragsteller) nicht zulässig ist. Somit soll die Bereitschaft der Hausbanken erhöht werden, den Unternehmen diesen Kredit zu gewähren.

Chance für Antragsstellung nutzen

Um noch in Genuss dieses KfW-Schnellkredits zu kommen, muss der Antrag bis zum 31. Dezember 2021 über die Hausbank abgeschlossen werden.

Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe und ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten:

  • mit bis zu 10 Beschäftigten: maximal 675.000 Euro
  • mit mehr als 10 Beschäftigten bis einschließlich 50 Beschäftigte: maximal 1.125.000 Euro
  • mit mehr als 50 Beschäftigten: maximal 1.800.000 Euro


Kriterien zur Gewährung des KfW-Schnellkredites

  • Der Kredit kann zur Finanzierung von Betriebsmitteln (einschließlich des Warenlagers) und Investitionen genutzt werden.
  • Die Unternehmen müssen außerdem seit Januar 2019 am Markt sein und entweder im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (bzw. seit diese am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist).
  • Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre bei bis zu zwei Tilgungsfreijahren und einem Zinssatz von 3 Prozent p.a., der über die gesamte Laufzeit fest ist.
  • Sondertilgungen können ohne Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts geleistet werden. Somit kann der Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Möglichkeit zu derartigen Rückzahlungen wirkt mindernd auf die beihilferechtlichen Obergrenzen bei der Kombination mit weiteren Kleinbeihilfen von 1.800.000 Euro je Unternehmensgruppe. Zudem ist die Inanspruchnahme weiterer Förderinstrumente flexibilisiert. 

Hinweis: Die KfW-Programme zu Corona sollen bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Weitere Informationen hierzu erfolgen, sobald Details vorliegen.

Annegret Klein
Annegret Klein
Senior-Referentin Unternehmensberatung

Telefon +49 3628 6130-513

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