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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

während des Frühjahrs-Lockdown brachte Ludwig van Beethovens Finalsatz seiner monumentalen 9. Sinfonie die solidarische Welle mit Götterfunken ans Licht. Menschen allerorts spielten und sangen „Ode an die Freude“ – und setzten damit ein Zeichen: Wir halten zusammen und übernehmen Verantwortung.

Mit dem zweiten Shutdown scheint der Solidaritätsgedanke abzuebben. Frisst die Angst des Menschen seine Empathie? Insbesondere jetzt kann gelebter Gemeinsinn gebeutelten Existenzen eine Perspektive sichern, zum Beispiel die des stationären Einzelhandels. Tourismus und Kultur sind weiterhin auf der Pause-Taste; dadurch sind die Innenstädte deutlich weniger belebt. Mit jedem leerstehenden Geschäft schwindet auch die Attraktivität einer Kommune. „Kauf dein Geschenk da ein, wo du lebst“ lautet eine weihnachtliche Aktion der IHK Südthüringen, die unter der Fahne „Heimat shoppen“ in den Städten Meiningen, Schmalkalden und Hildburghausen an den Adventswochenenden ausgerollt wird. Unterstützen auch Sie die Händler vor Ihrer Haustür – ein gemeinsames Foto mit dem Weihnachtsmann und seinem Alpaka gibt es mit dazu.

Einkaufserlebnisse im Lokalkolorit und weiterhin anhaltende Gesundheit
wünscht Ihre IHK Südthüringen


Corona-Novemberhilfe jetzt beantragten

Die Antragstellung für die „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ des Bundes, die sogenannte Novemberhilfe, ist seit dem 25. November bis einschließlich 31. Januar 2021 möglich. Sie erfolgt über die Überbrückungshilfe-Plattform durch einen prüfenden Dritten – einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt. Solo-Selbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können einen Direktantrag bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro stellen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.

Nach dem Modell dieser Finanzhilfe ist auch im Dezember ein Rettungsschirm geplant. Die Antragsstellung wird aktuell vorbereitet.

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Azubi-Zuschuss anrechnungsfrei

Im ersten Corona-Lockdown unterstützte das Land Thüringen Ausbildungsbetriebe, die ihre Lehrlinge trotz Krise hielten und bestehende Ausbildungsverträge nicht kündigten, mit dem „Ausbildungszuschuss“. Unternehmen, die von erneuten Schließungen teilweise oder vollständig betroffen sind, können für diesen Zeitraum abermals 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie 20 Prozent der Arbeitgeberanteile erstattet bekommen. Die gute Nachricht: die Billigkeitsleistung wird nicht auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe angerechnet.

Die IHK Südthüringen wird voraussichtlich ab dem 10. Dezember 2020 entsprechende Antragsformulare an betroffene Ausbildungsunternehmen senden. Kriterien und Modalitäten zur Beantragung des Azubi-Zuschusses bleiben unverändert. Letzter Annahmetag für die Anträge ist der 28. Februar 2021.


KfW-Schnellkredit anrechnungsfrei

Das zunächst nur bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehene KfW-Sonderprogramm wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der KfW-Schnellkredit als Teil des Programms wird erweitert und steht jetzt auch Solo-Selbstständigen und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Sie können sich darüber mit Liquidität versorgen, die KfW übernimmt 100 Prozent des Bankenrisikos. Der Schnellkredit wird nicht auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe angerechnet.

Interessierte können den KfW-Schnellkredit mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro (bei mehr als zehn Mitarbeitern bis 800.000 Euro) über ihre Hausbank beantragen und zwar abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz (maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes). Die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite wurden ebenfalls verbessert. Ab dem 16. November 2020 ist auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. 


GRW-Richtlinie angepasst

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe“ (GRW), kurz GRW-Richtlinie, haben sich zum 1. Oktober 2020 geändert.

Zum einen wurden die Zuwendungsvoraussetzungen für Antragssteller erleichtert. Demnach ist eine Förderung entweder bereits bei einer fünfprozentigen Erhöhung (anstatt bisher 10 Prozent) der vorhandenen Dauerarbeitsplätze möglich, oder wenn der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag den Durchschnitt der handelsrechtlichen planmäßigen Abschreibungen in den letzten drei Geschäftsjahren um mindestens 25 Prozent übersteigt (bisher 50 Prozent).

Neu ist auch, dass das geförderte Investitionsvorhaben innerhalb von 42 Monaten (vorher 36 Monaten) durchgeführt werden soll.

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Rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht

Unter­nehmen können für den behördlich angeordneten Schließungszeitraum eine rück­wir­kende Frei­stellung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­antragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betriebsstätte 90 Tage geschlossen war. Zur Er­mittlung des Freistellungs­zeit­raums können Unter­nehmen sämtliche Tage, an denen eine Betriebs­stätte Corona-bedingt ge­schlossen war, zusammen­rechnen. Bereits ge­währte Frei­stellungen können damit unter Um­ständen verlängert werden.

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Mit Heimat shoppen Händler unterstützen

Das zurückhaltende Konsumverhalten im stationären Einzelhandel über weite Teile des Jahres ließ die finanziellen Reserven insbesondere kleinerer Händler stark schrumpfen und stellt diese nun vor eine erhebliche existenzielle Bedrohung. Der digitale Wandel führt zwar ohnehin auch im Handelsbereich zu Verlagerungseffekten; das Leben spielt sich dennoch weiterhin in der Wirklichkeit ab. 

Die Aktionstage „Heimat shoppen“ in Südthüringen haben bewiesen, dass kleine, aber dennoch attraktive Aktionen der örtlichen Einzelhändler in Kombination mit verlängerten Öffnungszeiten viele Menschen zu Einkäufen vor Ort bewegen. Daher hat die IHK Südthüringen unter dem Heimat shoppen-Dach ein Weihnachtskonzept entwickelt. Kern der frequenzbringenden Weihnachtsaktion ist „Der Weihnachtsmann und sein Alpaka“. Sie werden an den Adventswochenenden durch die Innenstadt ziehen und als Fotomotiv für Klein und Groß dienen.

Hinweis für Unternehmer:
Sie suchen ein weihnachtliches Incentive? Verschenken Sie Gutscheine der örtlichen Geschäfte – zur Freude des Mitarbeiters und zur Entlastung der Händlerschaft vor Ort. 


Ausnahmen für Ein- und Rückreisende

Grundsätzlich haben sich gemäß der 5. Thüringer Quarantäneverordnung ein- und rückreisende Personen, die aus einem Risikogebiet nach Thüringen einreisen oder zurückkehren, unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Diese Quarantäne kann durch einen negativen Coronatest, der frühestens am fünften Tag der Isolation durchgeführt werden darf, verkürzt werden. Unabhängig hiervon ist stets die für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständige Behörde (Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zu kontaktieren und vor der Einreise eine digitale Registrierung vorzunehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen (weniger als 24 oder 72 Stunden Aufenthalt oder in Kombination mit einem negativen Test bei zwingend notwendigen und unaufschiebbaren Dienstreisen bis zu fünf Tagen) existieren Ausnahmen von der verpflichtenden Quarantäne. Das Zutreffen einer Ausnahme muss vor Antritt der Dienstreise durch den Arbeitgeber oder den Auftraggeber geprüft werden. Dieser hat darüber hinaus Sorge zu tragen, dass ein für den Aufenthalt angemessenes Schutz- und Hygienekonzept vorhanden ist und eingehalten wird.

Die 5. Thüringer Quarantäneverordnung wurde bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.


IHK-Corona-Hotline und Ratgeber-Website

Zur Beratung von Unternehmen steht Ihnen weiterhin die Corona-Hotline der IHK Südthüringen zur Verfügung.
Die Hotline ist montags bis freitags zu unseren Geschäftszeiten erreichbar.

Tel. +49 3681 362-222
corona-hotline@suhl.ihk.de

Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie IHK-Prüfungen. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.


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