GRW-Richtlinie
Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
Am 01.März 2024 wurde die neue GRW-Richtlinie veröffentlicht, die rückwirkend zum 01.Januar 2024 in Kraft trat. Anträge können über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt werden. Nach wie vor ist mit dem Originalantrag die Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank für das Vorhaben bei der TAB einzureichen. Alle noch nicht bewilligten Anträge werden, nach der nun in Kraft gesetzten Richtlinie, bewertet.
Antragsfristen
Die GRW-Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Die Zuwendungsvoraussetzungen, die Fördergebietskarte für Thüringen ab 2024, Aussagen zum Antragstellerkreis, der Fördersatzrechner, der neue Rechner zum Abschreibungskriterium und der Antragsweg sind auf der Website der TAB aufgeführt.
+49 3628 6130-513