GRW-Richtlinie ab 01.08.2026

Thüringen erweitert die GRW-Investitionsförderung

Unternehmen in Thüringen können zukünftig unter einfacheren Bedingungen Zugang zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten. Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat das Förderprogramm überarbeitet, die bestehenden Zugangshürden gesenkt und eine neue Fördermöglichkeit geschaffen.

Diese Änderungen sind besonders relevant für kleine und mittlere Unternehmen, die Investitionen zur Erweiterung oder Modernisierung ihrer Betriebe planen. Neben einer geringeren erforderlichen Beschäftigungssteigerung und einem vereinfachten Abschreibungskriterium kann jetzt auch eine Steigerung der Arbeitsproduktivität den Zugang zur Förderung ermöglichen.
 

Die neue GRW-Richtlinie im Überblick:

Niedrigere Zugangsschwellen für kleine und mittlere Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen werden die bisherigen Voraussetzungen für den Förderzugang gesenkt. Bisher musste die Anzahl der Arbeitsplätze durch die geplante Investition um mindestens zehn Prozent steigen; künftig reicht ein Anstieg um fünf Prozent.

Das sogenannte Abschreibungskriterium wird ebenfalls erleichtert. Früher musste das Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigen. Künftig sind nur noch 25 Prozent erforderlich.

Beide Erleichterungen gelten zunächst befristet bis Ende 2028.

Neuer Förderzugang über höhere Arbeitsproduktivität

Neu ist ein gänzlich neuer Förderzugang, der auf Produktivitätssteigerungen durch Investitionen abzielt. Eine GRW-Förderung kann künftig auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz je Beschäftigtem innerhalb des fünfjährigen Zweckbindungszeitraums um mindestens zehn Prozent steigt. Voraussetzung für diesen Zugang ist, dass entweder die Beschäftigung oder die Gesamtbruttolohnsumme gleichbleibt.

Damit erweitert Thüringen die bisherigen Fördermöglichkeiten, die vor allem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen abzielten. Für Unternehmen könnte dieser neue Zugang besonders wichtig sein, wenn es um Investitionen zur Modernisierung, höheren Produktivität und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geht.

 

Höheres förderfähiges Investitionsvolumen je Arbeitsplatz

Für einen neu geschaffenen Arbeitsplatz können jetzt Investitionen von bis zu 1 Million Euro berücksichtigt werden. Zuvor lag dieser Wert bei 750.000 Euro.

Für einen gesicherten Arbeitsplatz steigt das förderfähige Investitionsvolumen von 500.000 Euro auf 750.000 Euro.

Diese Anhebung berücksichtigt unter anderem das gestiegene Preisniveau bei technischen Anlagen und Bauleistungen. Insbesondere kapitalintensive Investitionsvorhaben sollen somit weiterhin in vollem Umfang unterstützt werden.

 

Verbesserungen bei gebrauchten und mobilen Wirtschaftsgütern

Weitere Änderungen betreffen die Förderfähigkeit von gebrauchten Wirtschaftsgütern. Auch hier werden die Fördermöglichkeiten für KMU verbessert.

Für mobile Wirtschaftsgüter gilt jetzt eine flexiblere Regelung: Sie können förderfähig sein, auch wenn sie überwiegend in Thüringen genutzt werden und nur in geringem Maße außerhalb des Freistaats zum Einsatz kommen.

 

Änderungen gelten rückwirkend zum 1. August 2026

Die Änderungen der GRW-Förderung treten rückwirkend zum 1. August 2026 in Kraft.

Bereits im Vorjahr hatte das Land die Antrags- und Nachweisverfahren im GRW-Programm vereinfacht und den Kreis der Antragsteller erweitert.

 

Antragstellung über die Thüringer Aufbaubank

Die Beantragung der GRW-Förderung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.

Unternehmen, die Investitionen, Modernisierungen oder Erweiterungen planen, sollten prüfen, ob ihr Vorhaben unter den geänderten Bedingungen für eine GRW-Förderung infrage kommt. Besonders die gesenkten Zugangsschwellen und die neue Möglichkeit über eine Steigerung der Arbeitsproduktivität bieten Chancen für zusätzlichen Zugang zur Investitionsförderung.

 

Wir beraten Sie gerne!

Für Ihre Fragen zur Investitionsförderung rund um die GRW stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Annegret Klein
Senior-Referentin Unternehmensberatung

Telefon +49 3628 6130-513

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Referentin Unternehmensförderung

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Link zur Richtlinie

zur Thüringer Aufbaubank