GRW-Richtlinie

Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.

Am 30. März 2022 wurde die neue GRW-Richtlinie veröffentlicht, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt ist und für alle Bewilligungen ab dem 1. Januar 2022 gilt. Bereits seit Februar konnten Anträge über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) für die GRW- Förderung gestellt werden. Somit besteht nun auch Klarheit zu den Förderbedingungen.  

Eine Neuregelung bezüglich der Förderhöhe in sog. C-Fördergebiete und D-Fördergebiete sowie eine regionale Differenzierung gemäß der seit 1. Januar 2022 gültigen Fördergebietskarte erfolgt in der neuen Richtlinie.

Die Zuwendungsvoraussetzungen, die Fördergebietskarte, Aussagen zum Antragstellerkreis und den Antragsweg finden Sie auf der Website der TAB.

Antragsfristen

Die GRW-Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Annegret Klein
Annegret Klein
Senior-Referentin Unternehmensberatung

Telefon +49 3628 6130-513

 E-Mail klein@suhl.ihk.de

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