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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 2. April 2020 wurde das Antragsformular für die Beantragung der Corona-Soforthilfen des Bundes freigeschaltet. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind.

Das Soforthilfeprogramm des Bundes ergänzt das Thüringer Programm und umfasst unterschiedliche Zuschusssummen je nach Beschäftigtenzahl. Beide Mittel sind aufeinander abgestimmt und werden nicht kumuliert. D.h. Unternehmen erhalten den Maximalbetrag der für sie zutreffenden Beschäftigtenzahl.

Zuständig für die Bescheidung ist die Thüringer Aufbaubaubank (TAB). Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren, prüfen Ihren Antrag auf Plausiblität und Vollständigkeit und leiten diesen umgehend an die TAB weiter.

Unser Corona-Hotline-Team steht weiterhin bei der Antragstellung zur Seite, sollte es Probleme beim Ausfüllen geben.

Dieser Newsletter informiert Sie über einige Neuerungen im Antragsverfahren.

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer IHK Südthüringen


Höhe der Soforthilfen vom Bund

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro Soforthilfen bereit. Dieses Soforthilfeprogramm beinhaltet finanzielle Soforthilfen (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten. Die Höhe der Soforthilfen beziffert sich wie folgt:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 Euro
  • Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 Euro

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu 10 Beschäftigten.

Für Unternehmen ab 11 Beschäftigten greift dann das Thüringer Programm:

  • Bis zu 25 Beschäftigte: max. 20.000 Euro
  • Bis zu 50 Beschäftigte: max. 30.000 Euro

Die Beantragung erfolgt online über die Website der TAB. Wir erklären hier, wie Sie den Antrag korrekt stellen. Anträge sind bis spätestens 31. Mai 2020 einzureichen.

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die Ihren Antrag vor dem 2. April 2020 gestellt haben, erhalten die Differenzzahlung für das Bundesprogramm mit einiger zeitlicher Verzögerung. Die TAB wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und weitere Unterlagen für das Bundesprogramm anfordern. Reichen Sie die Unterlagen bitte erst nach Aufforderung der TAB ein.

Soforthilfe beantragen

Die Thüringer Wirtschaftskammern unterstützen das Antragsverfahren durch die Vorprüfung der Anträge, um eine möglichst schnelle Antragsbearbeitung sicherzustellen.

Als gewerbliches Unternehmen und IHK-Mitglied können Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe direkt bei Ihrer zuständigen IHK stellen. Handwerksbetriebe senden Ihren Antrag an die für sie zuständige Handwerkskammer. Freiberufler, Künstler oder Firmen aus dem Gesundheitswesen können Ihren Antrag direkt bei der TAB einreichen.

Der Antrag auf Soforthilfe ist nahezu problemlos auszufüllen. Die Ansprechpartner der IHK Südthüringen stehen Ihnen bei der Antragstellung zur Seite, sollten Sie Probleme beim Ausfüllen haben.

Antragsverfahren

  1. Füllen Sie das Antragsformular auf der Website der TAB vollständig aus! Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihren IHK-Ansprechpartner wenden.
  2. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus. Unterschreiben Sie den Antrag!
  3. Kopieren Sie Ihre Gewerbeanmeldung. Einzelunternehmen und Angehörige Freier Berufe benötigen zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises.
  4. Lesen Sie die Informationen zum Schutz Ihrer Daten gründlich durch.
  5. Scannen Sie die Unterlagen vollständig ein und senden Sie diese per E-Mail als PDF* an:
    soforthilfe-corona@suhl.ihk.de
  6. Alternativ können Sie die Unterlagen per Post an folgende Adresse senden:
    Industrie- und Handelskammer Südthüringen
    Postfach 30 02 40
    98502 Suhl

* Bitte keine Fotos, Bilddateien oder Faxe senden.

HINWEIS: Bitte reichen Sie Anträge nicht doppelt bei Ihrer Kammer und bei der TAB ein! Doppelte Anträge werden aussortiert und nicht bearbeitet.

Die IHK Südthüringen führt eine sorgfältige Vorprüfung Ihres Antrags durch und sendet diesen im Anschluss an die TAB. Nach Vorprüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Information, dass Ihr Antrag nun zur Bearbeitung bei der TAB vorliegt. Wir garantieren Ihnen eine schnelle Bearbeitung.

Weitere Informationen zum Corona-Soforthilfeprogramm des Freistaates erhalten Sie auch auf der Website der TAB.

Nutzen Sie zum Ausfüllen des Antrags auch unsere Hilfestellungen oder schauen Sie auf die Hilfe-Seite der TAB.


Wichtige Fristen im Energie- und Umweltbereich

Termine und Fristen zu Melde-, Prüf-, Anzeige- oder Registrierungspflichten rücken in Zeiten der Corona-Pandemie in den Hintergrund. Viele davon sind kaum einzuhalten. Der DIHK empfiehlt, die Termine auch dann wahrzunehmen, wenn die Meldung nicht vollständig ist oder Schätzungen enthält.

Wir möchten Sie auf die wichtigsten Termine hinweisen. Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Energie- bzw. Umweltbereich finden Sie hier:


IHK-Corona-Hotline und Ratgeber-Website

Zur Beratung von Unternehmen hat die IHK Südthüringen eine Corona-Hotline eingerichtet. Die Hotline ist montags bis freitags in der Zeit von
8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Tel. +49 3681 362-222
corona-hotline@suhl.ihk.de

Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie IHK-Prüfungen. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.


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Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Impressum


Herausgeber:
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Bahnhofstraße 4 - 8
98527 Suhl

Verantwortlich:
Dr. Ralf Pieterwas

Redaktion:
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Telefon: +49 3681 362-212
E-Mail: hampe@suhl.ihk.de
Internet: www.suhl.ihk.de

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