Aktuelle Umweltthemen
Gewässerbenutzer, die in Thüringen erlaubnispflichtig Grund- oder Oberflächenwasser entnehmen, sind durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung seit Anfang 2023 verpflichtet, die entnommenen Wassermengen zu messen und jährlich bis zum 31.03. an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu melden.
Der nächste Bericht ist für das Jahr 2024 bis zum 31.03.2025 abzugeben. Dazu hat das TLUBN ein Portal für die elektronische Berichterstattung eingerichtet.
Am 22.01.2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie gilt ab dem 12. August 2026 und in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar.
Hier finden Sie wichtige Hinweise und rechtliche Vorschriften rund um Nachhaltigkeit, wie das Lieferkettengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sustainable Finance, Ökodesignverordnung und weitere.

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