Aktuelle Umweltthemen


Das Rohstoffaufkommen hat sich seit 1970 weltweit verdreifacht. Deutschland nimmt dabei im Ländervergleich einen Platz an der Spitze ein. Die Ursache für den hohen Primär-Rohstoffverbrauch mit all seinen negativen Auswirkungen liegt ins unserem linearen Wirtschaftsmodell. Was es braucht, ist eine ganzheitliche Kreislaufwirtschaft, in deren Umsetzung alle zirkulären Maßnahmen aktiv genutzt werden. Die Kreislaufwirtschaft, auch als Circular Economy bezeichnet, ist ein Wirtschaftsmodell, das darauf abzielt, Ressourcenverbrauch und Abfall zu minimieren, indem Materialien und Produkte so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf gehalten werden. Sowohl auf der europäischen als auch auf der nationalen Ebene wird an Strategien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft gearbeitet. Mit dieser Umfrage möchten wir gegenüber der Politik Perspektiven der unternehmerischen Praxis adressieren.

Die Umfrage nimmt nur wenige Minuten Ihrer Zeit in Anspruch und endet am 15. März 2024. Voraussichtlich im April 2024 werden wir die Ergebnisse der Umfrage veröffentlichen..

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Umfrage

Der Arbeitsschutz im Bereich der Gefahrstoffe ist ein komplexes Thema und zum Teil für kleine und mittlere Unternehmen nicht immer unmittelbar zugänglich.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nimmt diese Tatsache (in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)) zum Anlass, kurze und informative Beiträge für die Praxis auszufertigen. Kurz und knapp informiert zukünftig das BMAS in Kooperation mit der BAuA über wichtige Themen des Arbeitsschutzes.

Aus der Praxis – Für die Praxis

Mit den guten Beispielen sollen Unternehmen sensibilisiert und ein höheres Bewusstsein für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (am Arbeitsplatz) geschaffen werden. Das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)“ steht im Fokus des ersten Beitrages. Das EMKG unterstützt Betriebe bei der Beurteilung von Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und schlägt passende Maßnahmen vor. Es richtet sich an Personen, die im Arbeitsschutz tätig sind, vor allem an Verantwortliche in Klein- und Mittelbetrieben.

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: BAuA - Einfaches Maßnahmenkonzept (EMKG) - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Quelle: DIHK

Mehrweg-Alternative für Essen und Getränke

Vom 1. Januar 2023 an müssen Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen.

Die neue Verpflichtung beruht auf der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, die über das Verpackungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie gilt für Letztvertreibende von Einweg-Kunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder auch von Einweg-Getränkebechern mit Getränken.

Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern: Sie dürfen alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission eine sogenannte "Delegierte Verordnung" für die ersten Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. Grundlage der Verordnung ist die Ende 2022 verabschiedete CSRD-Richtlinie.

Für das Geschäftsjahr 2024 haben zunächst die schon bislang berichtspflichtigen Unternehmen ihren Bericht auszuweiten und zu gestalten. Die Vorbereitung und Umstellung muss allerdings schon 2023 in Angriff genommen werden. Die anderen großen Unternehmen sowie kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Betriebe werden gestaffelt in den Folgejahren verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Weitere Informationen finden Sie hier.


Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Am 1. August 2023 ist die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz in Kraft getreten. Die Ersatzbaustoffverordnung regelt bundeseinheitlich die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe insbesondere in Straßen, Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bestimmt Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

Eine FAQ-Liste zur Mantelverordnung finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums.

Weitere Informationen, unter anderem zu den Merkblättern des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, finden Sie hier.

Quelle: DIHK

 

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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