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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

ein krisengebeuteltes Jahr geht zu Ende. Wir alle haben die Veränderung gelebt, mit Traditionen gebrochen, Entbehrungen in Kauf genommen. Gleichzeitig ist ein nie dagewesener Tatendrang entflammt, veränderten Bedingungen mit Kreativität und innovativer Erfindungsgabe zu begegnen. 

Starten Sie optimal in das Jahr 2021! Alle relevanten Themen sowie wertvolle Tipps und Hinweise zu Serviceleistungen und Veranstaltungen finden Sie in dieser Ausgabe – kurz und kompakt.

Ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Neubeginn für das Jahr 2021 wünscht Ihnen

Ihre IHK Südthüringen 


Corona-Hotline: Zwischen den Jahren für Sie da

Auch zwischen den Jahren unterstützen wir Sie zu allen Fragen rund um das Coronavirus. Vom 28. bis zum 30. Dezember 2020 ist unsere Corona-Hotline im Zeitfenster 09:00 bis 17:00 Uhr zu erreichen: +49 3681 362-222.

Die IHK Südthüringen ist vom 24. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 geschlossen. Ab 4. Januar 2021 stehen wir Ihnen wieder zu den gewohnten Geschäftszeiten mit unserem vollen Serviceangebot zur Verfügung.

Informationen, Fragen und Antworten sowie weiterführende Links finden Sie jederzeit auf unserer Corona-Seite


Steuern: Das ändert sich zum Jahreswechsel

Wie jedes Jahr zum Jahreswechsel hat in diesen Tagen ein Jahressteuergesetz Bundestag und Bundesrat passiert. Einige Veränderungen sind der Corona-Pandemie geschuldet, andere betreffen die jährlichen Anpassungen zum Jahreswechsel:

  • Die Frist für die Abwicklung der einmaligen „Corona-Prämie“ wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Hier geht es um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen, die an Arbeitnehmer gezahlt werden.
  • Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis 31. Dezember 2021 steuerfrei.
  • Die Umsatzsteuersenkung endet zum 1. Januar 2021. 

Weitere Änderungen


Teilrückerstattung LKW-Maut bis Jahresende

Nach einem jüngst rechtskräftig gewordenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde die Höhe der Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen in Deutschland auf falscher Grundlage berechnet. Betroffene Unternehmen der Güterverkehrsbranche haben deshalb die Möglichkeit, sich den überzahlten Anteil der Maut im Zeitraum von 2017 bis 2020 auf Antrag rückerstatten zu lassen. Je nach Fahrzeugflotte können mehrere Tausend Euro an Mauterstattung für ein Unternehmen zusammenkommen.

Schnelles Handeln ist erforderlich: Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden, um auch den Erstattungsanspruch für das Jahr 2017 zu sichern. Anderenfalls greift die Verjährung.

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Countdown zum Brexit

Die Zeit läuft: Ab dem 1. Januar 2021 wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) wirksam. Die Verhandlungen verliefen bisher zäh und waren von Rückschlägen geprägt – für deutsche Unternehmen mit Handelsbeziehungen jenseits des Kanals ein großer Unsicherheitsfaktor. Klar ist bereits jetzt: Unternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen.

Das Wichtigste, in einem Überblick zusammengefasst, lesen Sie auf unserer Brexit-Seite.


Quo vadis: Cloud-TSE für Kassen

Nach dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" (vulgo: Kassengesetz) sind Unternehmen seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Die Entwicklung und Umsetzung solcher zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) übernehmen gemäß geltender Richtlinien jeweilige Hersteller. Die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dient dazu, die Einhaltung der Anforderungen systematisch zu prüfen und bei Erfolg durch ein Zertifikat zu bestätigen. Am 30. September 2020 hat das BSI erstmals eine Cloud-basierte TSE zertifiziert (Laufzeit bis 31. Januar 2021 begrenzt); bis dato waren nur Hardware-basierte Lösungen erhältlich. 

Nunmehr beabsichtigt das BSI, weitergehende Anforderungen für eine Zertifizierung von cloud-basierten TSE-Lösungen zu stellen.

Wichtig: Unternehmen, die bereits eine Cloud-basierte TSE verwenden oder dies beabsichtigen, sollten sich unverzüglich an ihre Kassenanbieter oder TSE-Hersteller wenden. Es sollte geklärt werden, ob weitergehende Umstellungsmaßnahmen ergriffen werden müssen und wann eine zertifizierte Cloud-Lösung implementiert werden kann.

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Marktstammdatenregister: Fristen beachten

Am 31. Januar 2021 läuft die Übergangsfrist für Meldungen im Marktstammdatenregister ab. Bis dahin müssen sich alle Betreiber von bestehenden regenerativen Anlagen, KWK-Anlagen und Stromspeichern dort registriert haben. Derzeit fehlen z. B. noch Meldungen einer sechsstelligen Zahl an PV-Anlagenbetreibern. 

Eine Meldepflicht gilt auch für:

  • alle stromabnehmenden Unternehmen, die direkt an der Hoch- oder Höchstspannung angeschlossen sind und
  • alle gasabnehmenden Unternehmen, die direkt mit dem Fernleitungsnetz verbunden sind. 

Chemikalienrecht: SCIP-Datenbank

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 28. Oktober 2020 die SCIP-Datenbank veröffentlicht. Die Abfallrahmenrichtlinie schreibt eine Nutzung der Datenbank ab dem 5. Januar 2021 vor. EU-Richtlinien gelten jedoch nicht unmittelbar, sondern müssen im nationalen Recht umgesetzt werden. Das deutsche Chemikaliengesetz, wo die Informationspflicht in § 16f verankert wurde, erwähnt die SCIP-Datenbank jedoch nicht. Was Unternehmen dennoch beachten müssen, ist in diesem Verbändepapier zusammengefasst.

Ein kostenfreies Webinar informiert zum Thema SCIP-Datenbank. Es findet am 11. Januar 2020 von 14:00 Uhr bis circa 16:00 Uhr statt und wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Anmeldungen sind bis zum 8. Januar 2021 unter diesem Link möglich, der Zugangscode lautet: dihkwebinar.


Verdunstungskühlanlagen: Auslegungsfragenkatalog veröffentlicht

Die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat Antworten auf zahlreiche Auslegungsfragen zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) veröffentlicht. In der Vergangenheit traten viele Fragen zum Anwendungsbereich, den Betriebsanforderungen sowie Informations- und Prüfpflichten der Verordnung auf. 

Zum Fragenkatalog


EU-Konfliktmineralien-Verordnung

Am 1. Januar 2021 tritt die EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft. Für EU-Importeure gilt dann eine verbindliche Sorgfalts- bzw. Prüfpflicht entlang der Lieferkette für sogenannte Konfliktmineralien: Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze, und Gold. Zum betroffenen Kreis zählen Unternehmen, die genannte Konfliktmineralien in die EU einführen (Upstream-Industrie) und eine bestimmte Mengengrenze überschreiten. Betroffen sind die im Anhang I der Verordnung aufgeführten Minerale und Metalle ab der dort aufgeführten Mengenschwelle; darunter können auch Halbzeuge, wie Drähte oder Stäbe, fallen. Für die Weiterverarbeitung (Downstream-Industrie), also die Produzenten und Importeure von Endprodukten, sind keine verbindlichen Regelungen vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie im DIHK-Merkblatt Konfliktmineralien sowie auf der Internetseite der Deutschen Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR).


Förderung von Kälte- und Klimaanlagen novelliert

Die novellierte Richtlinie zur Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in stationären und Fahrzeug-Anwendungen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, ist seit dem 1. Dezember 2020 wirksam. Das Förderangebot wurde erweitert. Detaillierte Informationen lesen Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


Neueinstellungen trotz Kurzarbeit? Fallstricke beachten!

Die Einführung von Kurzarbeit setzt einen erheblichen Arbeitsausfall voraus. Was tun, wenn beispielsweise kurzfristig Engpässe drohen, die Belegschaft allerdings in Kurzarbeit weilt? Neueinstellungen wollen in diesem Zusammenhang gut überlegt sein. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen:  

  • Neueinstellungen vor Einführung der Kurzarbeit, grundsätzlich unproblematisch
  • und Neueinstellung nach Einführung der Kurzarbeit

Letztere bergen für Arbeitgeber das Risiko, dass die Agentur für Arbeit den erheblichen Arbeitsausfall als nicht mehr gegeben ansieht. Die Folge: Aufhebung des Anspruchs sowie ggf. Schadensersatzanspruch in Höhe der bereits erhaltenen Bezüge. Um dies zu vermeiden, müssen Arbeitgeber sachliche Gründe vorlegen, die eine Neueinstellung rechtfertigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im Unternehmen eine Fachkraft fehlt, für die spezifische Qualifikationen notwendig sind, über die keiner der kurzarbeitenden Mitarbeiter verfügt.

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Künstlersozialabgabe 2021 bleibt bei 4,2 Prozent

Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Aktuell beträgt der Abgabensatz 4,2 Prozent. Der Gesetzgeber möchte diesen Prozentsatz im Jahr 2021 stabil halten und entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss mit weiteren Beträgen.

Ein Künstlersozialabgabesatz auf diesem niedrigen Niveau verhindert in der aktuellen Krisensituation unverhältnismäßige Belastungen der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung für Künstler und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

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Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck

Das Landesarbeitsgericht (LArbG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 4. Juni dieses Jahres entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet ist.

Der Arbeitgeber des Klägers führte ein Zeiterfassungssystem ein, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Der Kläger lehnte eine Benutzung dieses Systems ab. Der Arbeitgeber erteilte ihm deshalb eine Abmahnung, gegen die sich der Kläger gewandt hat.

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Kein Widerrufsrecht des Bürgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. November 2020 entschieden: die geltenden Widerrufsregelungen für Verbraucher können auf Bürgschaften nicht angewendet werden.

In dem vorliegenden Fall hatte der geschäftsführende Alleingesellschafter eines Unternehmens für die eigene Firma gebürgt. Als die Firma Insolvenz anmelden musste, kündigte die Bank das Darlehen und forderte das Geld ein. Der Mann erklärte den Widerruf der Bürgschaftserklärung. Die Bank erhob darauf Klage auf Zahlung gegen den Mann. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bekam der Beklagte Recht, die Klage der Bank wurde abgewiesen. Der BGH hat dagegen der Bank Recht gegeben.

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Begabtenförderung: Frist für Weiterbildungsstipendium bis Jahresende verlängert

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt junge Berufstalente, die nach einer dualen Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Seit diesem Jahr erhalten Stipendiaten bis zu 8.100 Euro für die Teilnahme an Lehrgängen der Höheren Berufsbildung, fachübergreifenden Lehrgängen, Seminaren oder Sprachreisen.

Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Ausbildungsabsolventen, der seine IHK-Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden hat und sich fachlich vertiefen möchte? Dann ermutigen Sie Ihren Mitarbeiter zur Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium. Die Frist endet zum 31. Dezember 2020.

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Fachkräfte von morgen sichern

Heute schon an morgen denken: Die Fachkräftesicherung für die Region bleibt ein Treiberthema unserer Zeit. Seit vier Jahren leisten die Netzwerkpartner t-wood.de, die Jugendcommunity im Thüringer Wald, und das Thüringer Berufswahlmagazin WiYou.de einen wichtigen Beitrag dazu.

Das gemeinsame Magazin "Work & Create" verbindet spannende Themen regionaler Berufsorientierung mit Freizeit und Lifestyle aus dem Thüringer Wald. Mit diesem Dreiklang liefert das Magazin den in der Berufsorientierung befindlichen Schülern wichtige Impulse und zeigt vielfältige Karriereperspektiven in einer lebenswerten Region auf.

Wenn auch Sie im optimalen redaktionellen Umfeld Ihre Arbeitgebermarke schärfen oder offene Ausbildungsstellen inserieren möchten, wenden Sie sich bitte an Louise Meier vom WiYou.de-Team: +49 361 66367624 oder per E-Mail an louise@wiyou.de.

Das nächste Heft erscheint am 15. Februar 2021. Zu den Mediadaten


Industriemeister-Abschlüsse auf Bachelor-Niveau

  • Geprüfter Industriemeister Metall, berufsbegleitend geplant ab 1. März 2021 Weiterlesen
  • Geprüfter Industriemeister Elektro-Technik, berufsbegleitend geplant ab 1. März 2021 Weiterlesen
  • Geprüfter Industriemeister Metall in sieben Monaten Vollzeit, startet am 1. April 2021 Weiterlesen

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