Begabtenförderung / Weiterbildungsstipendium
Meister oder Techniker, Fachwirt und Betriebswirt, SAP-Profi oder Auslandssprachreise - all diese und noch viele weitere berufliche und fachübergreifende Qualifizierungen sind mit einem Weiterbildungsstipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) förderfähig.
Mit dem Weiterbildungsstipendium der „Begabtenförderung berufliche Bildung“ können sich junge Fachkräfte gezielt in ihrem Beruf und auch fachübergreifend weiterqualifizieren.
Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Die Förderdauer beträgt einen festen Zeitraum vom Aufnahmezeitpunkt des jeweiligen Aufnahmejahres plus zwei Kalenderjahre.
Ab 2025 können Fördergelder in Höhe von max. 9.135,00 € genutzt werden, verteilt auf 3 Förderjahre. Entsprechend der Förderrichtlinien beträgt der jährliche Förderbetrag des Weiterbildungsstipendiums 3.045,00 €. Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Gefördert werden fachbezogene und fachübergreifende Lehrgänge, berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf Beruf und Ausbildung aufbauen, persönlichkeitsbildende Seminare und auch Sprachreisen. Die Förderung muss von den Stipendiaten vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden. Nicht förderfähig sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife) und Vollzeitstudiengänge.
WICHTIG:
Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen wurden, können nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden:
a) Die Maßnahme läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme der Stipendiatin oder des Stipendiaten in die Begabtenförderung (längerfristige Maßnahme),
b) der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt und
c) die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag genannt.
Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in die Begabtenförderung förderfähig.
Weiterbildungsstipendium
Für ein Stipendium kann sich bewerben, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf abgeschlossen hat
und entweder
die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder
bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze belegt hat
oder
die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
sowie
zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist (Ausnahme: Anrechnungszeiten durch Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a.)
und
weder Vollzeitstudent noch Hochschulabsolvent ist.
Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Die Förderdauer beträgt einen festen Zeitraum vom Aufnahmezeitpunkt des jeweiligen Aufnahmejahres plus zwei Kalenderjahre.
Ab 2025 können Fördergelder in Höhe von max. 9.135 Euro genutzt werden, verteilt auf 3 Förderjahre. Entsprechend der Förderrichtlinien beträgt der jährliche Förderbetrag des Weiterbildungsstipendiums 3.045 Euro. Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Gefördert werden fachbezogene und fachübergreifende Lehrgänge, berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf Beruf und Ausbildung aufbauen, persönlichkeitsbildende Seminare und auch Sprachreisen. Die Förderung muss von den Stipendiaten vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden. Nicht förderfähig sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife) und Vollzeitstudiengänge.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt Interviews, die aufzeigen, welche Wege möglich sind und wie ein Stipendium dabei unterstützen kann.
Im Video mit dabei ist auch ein ehemaliger Azubi aus unserem Vietnam-Projekt.
Jetzt bewerben!
Die IHK Südthüringen nimmt jeweils zum 1. März neue Stipendiatinnen und Stipendiaten auf
Der Bewerbungsschluss für die Aufnahme ist der 30. November des Vorjahres.
Da nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, wird bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durchgeführt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Zuständige Stelle für die Begabtenförderung ist jeweils die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Wie bewerbe ich mich?
Wenn Sie alle Aufnahmekriterien erfüllen, senden Sie bitte folgende Informationen an katzschmann@suhl.ihk.de:
- Name, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- Ausbildungsberuf
- Prüfungsergebnis
(falls dieses unter 87 Punkten liegt, ist auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule möglich)
Wie geht es weiter?
Sobald wir Ihre Daten erfasst haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zum IBS (Internetgestützte Bewerbungs- und Stipendienverwaltung). Darin finden Sie alle weiteren Informationen und die nächsten Schritte. Sie werden aufgefordert, das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen (Kopie Prüfungszeugnis IHK, Bescheinigung über die Berufstätigkeit und ggf. Bescheinigung über anrechenbare Zeiten) per Post an uns zu senden. Sobald Ihre Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
HINWEIS: Die Internetseite muss zwingend über einen PC/Laptop genutzt werden. Die Dateneingabe über ein Smartphone oder Tablet ist nicht möglich!
Da nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, wird bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durchgeführt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht.
Zuständige Stelle für die Begabtenförderung ist jeweils die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium und auch zum Aufstiegsstipendium lesen Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
+49 3681 362-421
+49 3681 362-425