Begabtenförderung / Weiterbildungsstipendium
Ob Meister oder Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt, SAP-Profi oder Auslandssprachreise – viele berufliche und fachübergreifende Qualifizierungen sind mit einem Weiterbildungsstipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) förderfähig.
Mit dem Weiterbildungsstipendium der „Begabtenförderung berufliche Bildung“ können sich junge Fachkräfte gezielt in ihrem Beruf und auch fachübergreifend weiterqualifizieren. Gute Nachrichten: Ab 2025 werden die Förderleistungen des Stipendienprogramms deutlich erhöht und steigen auf 9.135 Euro.
Weiterbildungsstipendium
Für ein Stipendium kann sich bewerben, wer
- eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf abgeschlossen hat und
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze belegt hat
oder
- die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann und
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist (Ausnahme: Anrechnungszeiten durch Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a.) und
- weder Vollzeitstudent noch Hochschulabsolvent ist.
Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Die Förderdauer beträgt einen festen Zeitraum vom Aufnahmezeitpunkt des jeweiligen Aufnahmejahres plus zwei Kalenderjahre.
Ab 2025 können Fördergelder in Höhe von max. 9.135 Euro genutzt werden, verteilt auf 3 Förderjahre. Entsprechend der Förderrichtlinien beträgt der jährliche Förderbetrag des Weiterbildungsstipendiums 3.045 Euro. Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Gefördert werden fachbezogene und fachübergreifende Lehrgänge, berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf Beruf und Ausbildung aufbauen, persönlichkeitsbildende Seminare und auch Sprachreisen. Die Förderung muss von den Stipendiaten vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden. Nicht förderfähig sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife) und Vollzeitstudiengänge.
Jetzt bewerben!
Die IHK Südthüringen nimmt jeweils zum 1. März neue Stipendiaten auf
Der Bewerbungsschluss für die Aufnahme ist der 30. November des Vorjahres.
Da nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, wird bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durchgeführt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Zuständige Stelle für die Begabtenförderung ist jeweils die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Wie bewerbe ich mich?
Wenn Sie alle Aufnahmekriterien erfüllen, senden Sie bitte folgende Informationen an Kerstin Katzschmann katzschmann@suhl.ihk.de:
- Name, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- Ausbildungsberuf
- Prüfungsergebnis
(falls dieses unter 87 Punkten liegt, ist auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule möglich)
Wie geht es weiter?
Sobald wir Ihre Daten erfasst haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zum IBS (Internetgestützte Bewerbungs- und Stipendienverwaltung). Darin finden Sie alle weiteren Informationen und die nächsten Schritte. Sie werden aufgefordert, das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen (Kopie Prüfungszeugnis IHK, Bescheinigung über die Berufstätigkeit und ggf. Bescheinigung über anrechenbare Zeiten) per Post an uns zu senden. Sobald Ihre Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
HINWEIS: Die Internetseite muss zwingend über einen PC/Laptop genutzt werden. Die Dateneingabe über ein Smartphone oder Tablet ist nicht möglich!
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium und auch zum Aufstiegsstipendium lesen Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).

+49 3681 362-421

+49 3681 362-425