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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

im neunten Bund-Länder-Gipfel läutet die Bundeskanzlerin den "Übergang in eine neue Phase" ein – und erstickt damit die Hoffnung derer, die am längsten unter den Beschränkungen leiden. Vor lauter Inzidenz-Fetischismus scheitert der Kurswechsel zu einer differenzierteren und plausibleren Corona-Strategie. Wozu die Investitionen in ausgefeilte Hygienekonzepte und akribische Pandemiepläne, wenn der Dornröschenschlaf für Gastromen, Hoteliers und viele Einzelhändler weitergeht? Wieso nutzt die Politik nicht die Möglichkeiten, mit denen sich die Pandemie zumindest besser kontrollieren ließe?

Neben Coronafragen prangen weitere Dauerbrennerthemen auf der Agenda vieler Unternehmen: Besetzung von Ausbildungsplätzen, Digitalisierung oder Brexit. Und jetzt wird es persönlich: Zu diesen und weiteren Themen, die Ihnen Kopf zerbröseln bereiten, will IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas mit Ihnen in den Dialog treten. Jeden Montag von 11:30 bis 12:30 Uhr erhalten Sie exklusiv die neuesten Entwicklungen aus der turnusmäßigen Telefonkonferenz mit dem Thüringer Wirtschaftsminister Tiefensee. Jeden Freitag von 08:00 bis 09:00 Uhr gibt es die Möglichkeit zum Einzelgespräch – vis-à-vis im Videochat mit dem IHK-Chef.

Nutzen Sie dieses Angebot und geben Sie uns ein persönliches Stimmungsbild Ihrer Unternehmenssituation – und damit wertvolle Impulse, damit wir in Ihrem Interesse noch gezielter handeln. Anmeldungen jetzt möglich unter www.suhl.ihk.de/business-talk.

Herzliche Grüße
Ihre IHK Südthüringen 


Ergebnisse aus der MPK vom 3. März 2021

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die geltenden Maßnahmen werden bis zum 28. März 2021 verlängert – gleichzeitig beginnen schrittweise Öffnungen, die überwiegend vom aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland oder einer Region abhängen. Schnelltests sollen helfen, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen.

Noch ist unklar, welche konkreten Beschlüsse der Bund-Länder-Beratung der Freistaat Thüringen umsetzen wird. Über die neue Thüringer Verordnung will das Regierungskabinett morgen diskutieren. Wir informieren Sie in Kürze auf unserer Website über die neue Thüringer Verordnung.


Weitere Corona-Steuer­entlastungen

Das Dritte Corona-Steuergesetz hat am 26. Februar 2021 den Bundestag passiert, eine Woche später hat der Bundesrat diesem zugestimmt. Die Kernbestandteile:

  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.
  • Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bleibt bis zum 31. Dezember 2022 bestehen.
  • Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt.

Existenzgrundlage sichern: Sozialschutzpaket nutzen

Zur Abfederung der Corona-Krise stimmte der Bundesrat am 5. März 2021 dem Sozialschutz-Paket III zu. Dieses sieht einen pauschalen Zuschuss zur Grundsicherung von einmalig 150 Euro vor. Existenzgefährdete Kleinunternehmer oder Solo-Selbstständige sind gut beraten, einen Antrag zu stellen. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung ohne langwierige Prüfungen wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.  

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Neues Programm mit voller Bürgschaftsübernahme

Damit kleine und mittlere Unternehmen gut durch die pandemische Krise kommen, hat die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) ihre Corona-Maßnahmen um das Programm "BBT Liqui 100" erweitert. Es gilt für Corona-bedingte Liquiditätskredite bis 30. Juni 2021 und vereint einen Kredit der Hausbank bis 250.000 Euro mit einer 100-prozentigen Bürgschaftsübernahme der BBT. Die Hausbank darf max. 1 Prozent Zinsen p.a. für den Kredit berechnen. Aus Gründen der Wirtschaftsförderung wird für die Bürgschaft kein Bearbeitungsentgelt erhoben.

Weitere Unterstützungsprogramme der BBT 


Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert

Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Bundestages am 12. Februar 2021 zur weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zugestimmt. Sie gilt für solche Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt sind.

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Neue Meldepflichten für Handel und Dienstleister

Ab Frühjahr müssen sich Händler und Dienstleister auf neue Belastungen einstellen: Das statistische Bundesamt ändert die Konjunkturerhebung im Dienstleistungsbereich (KiD) sowie die Verdiensterhebung. Post vom Landesamt soll ab März 2021 folgen. 

Neue KiD: Auskunftspflichtig sind 40 Prozent aller Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 15 Mio. Euro oder 250 Beschäftigten. Angaben über Umsätze und Beschäftige müssen jetzt monatlich erfolgen. Jährlich werden 16 Prozent der Unternehmen aus der Stichprobe entlassen. Das heißt: Ein Unternehmen kann sechs Jahre auskunftspflichtig bleiben.

Die neue Verdiensterhebung ersetzt die vierteljährliche Verdiensterhebung und die Verdienststrukturerhebung. Sie wird einmalig im April 2021 und ab Januar 2022 monatlich durchgeführt. 

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Webinarreihe #GemeinsamDigital

Die Digitalisierung in den Unternehmen nach vorne bringen – das ist das Ziel einer gemeinsamen Initiative von DIHK und Industrie- und Handelskammern. Unter dem Motto "#GemeinsamDigital" bündeln die Partner ihre Online-Angebote rund um das Thema Digitalisierung.

Im März 2021 steht das wichtige Thema IT-Recht im Fokus. Dabei geht es beispielsweise um Informationspflichten von Webshops, elektronische Rechnungen, die Vorgaben der europäischen Datenschutzverordnung DSGVO oder die rechtlichen Folgen, die der Wegfall des Privacy-Shield-Abkommens mit den USA für viele hiesige Betriebe hat. Die Webinare sind kostenlos, um eine vorherige Anmeldung wird erbeten.

Zu den Terminen


Damit der Generationswechsel gelingt

In der Corona-Pandemie stellt sich ein mal mehr die Frage, ob und wie weiter? Wertvolle Impulse vermittelt die Roadshow Unternehmensnachfolge, eine Veranstaltungsreihe des ThEx, Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum. 

Unser Team der ThEx-Nachfolgelotsen informiert und begleitet Sie in Ihrem Nachfolge- oder Übernahmevorhaben. Unter den folgenden Links können Sie direkt nach den aktuellen Nachfolgeangeboten und -gesuchen in Südthüringen suchen. 

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Brexit und britische Arbeitnehmer

Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien nicht mehr EU-Mitglied. Bis zum 31. Dezember 2020 galt die sogenannte Übergangsphase: die Arbeitnehmerfreizügigkeit des Unionsrechts blieb erhalten. Mit dem Jahreswechsel sind Erlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung britischer Firmen erloschen. Demnach muss seit 2021 unterschieden werden zwischen: 

  • „Alt-Briten“
    Britische Staatsangehörige, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Deutschland ihren Wohnsitz hatten, dürfen ohne zeitliche Beschränkung weiterhin hier arbeiten. Zu beachten ist allerdings das neue Bescheinigungsverfahren: Berechtigte Personen, die nicht Inhaber einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte sind, müssen sich bis spätestens 30. Juni 2021 beim zuständigen Ausländeramt melden.
  • „Neu-Briten“
    Britische Staatsangehörige, die erst nach dem 1. Januar 2021 hierhin einreisen und arbeiten wollen, gelten als Drittstaatsangehörige. Sie können zwar visumsfrei einreisen, müssen allerdings eine Arbeitserlaubnis nach dem allgemeinen Ausländerrecht beantragen.  

REACH und Brexit: Nicht alle Stoffregistrierungen übertragen

Am 11. Januar 2021 informierte die Europäische Chemikalienagentur: 20 Prozent der REACH-Registrierungen im Vereinigten Königreich (UK) wurden nicht in die EU übertragen und werden widerrufen. Unternehmen sollten prüfen, ob von ihnen verwendete Stoffe aus UK stammen und ob diese registriert wurden. Die Liste der Stoffe ist auf der ECHA-Website abrufbar.

Von den 2.140 REACH-Registranten in der UK haben 80 Prozent die Übertragung ihrer Registrierungen in die EU bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 begonnen oder abgeschlossen, so ECHA. Ist die Übertragung begonnen, aber noch nicht abgeschlossen (gilt für 237 Stoffe), muss diese bis zum 31. März 2021 erfolgen. Andernfalls wird die Übertragung storniert und die Registrierung widerrufen. Die Konsequenz: Die Registranten können Stoffe nicht mehr legal auf dem EU-Markt in Umlauf bringen. 


Werbinar: E-Mobil-Invest

Am 19. Dezember 2020 ist die neue Förderrichtlinie von E-Mobil-Invest in Kraft getreten. Wichtigste Neuerungen: Erweiterungen des Empfängerkreises sowie Förderung für Beratungsleistungen, Konzepte und Machbarkeitsstudien.

Mit dem Thüringer Förderprogramm wird die Bereitstellung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur flankierend zur Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie die Beschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen unterstützt. Ausführliche Informationen bietet die Thüringer Aufbaubank (TAB). Eine weitere Fördermöglichkeit für Unternehmen ist das Programm "Elektromobilität Thüringen", das bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde.

Save the date: Zum Thema Elektromobilität planen die Thüringer IHKs zusammen mit der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) eine Webinarreihe. Die ersten Webinare am 14./15. April 2021 informieren zu Förderprogrammen und rechtlichen Aspekten. Termine und Einladungen folgen in Kürze.


Umgang mit Verpackungen in Europa

Vorgaben zu Verpackungen und Verpackungsabfällen sind auf EU-Ebene in der Verpackungsrichtlinie festgelegt. In Deutschland ist die Umsetzung mit dem Verpackungsgesetz 2017 erfolgt.

Welche Vorgaben in Frankreich oder Österreich gelten, welche Verpackungen in den Anwendungsbereich fallen und wer den verpackungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt, lesen Sie auf folgenden Seiten:


Diebstahl von Desinfektionsmittel rechtfertigt Kündigung

Das Entwenden einer Flasche Desinfektionsmittel im Wert von 40 Euro rechtfertigt eine fristlose Kündigung – auch nach 16 Jahren Beschäftigung. Dem Arbeitnehmer habe während der ersten Welle der Corona-Pandemie im März 2020 klar sein müssen, dass Desinfektionsmittel auch bei seinem Arbeitgeber knapp sei und benötigt würde. Daher habe es keiner Abmahnung bedurft – so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. 

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Reformierung Wohnungseigentumsrecht

Seit dem 1. Dezember 2020 gilt das WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) und verleiht Wohnungseigentümern und Wohneigentümergemeinschaften sowohl mehr Entscheidungsspielräume als auch mehr Planungssicherheiten. Die Änderungen im Detail lesen Sie in diesem Überblick. 


Corona-Hotline und Corona-Ratgeber

Zur Beratung von Unternehmen steht Ihnen weiterhin die Corona-Hotline der IHK Südthüringen zur Verfügung.
Die Hotline ist montags bis freitags zu unseren Geschäftszeiten erreichbar.

Tel. +49 3681 362-222
corona-hotline@suhl.ihk.de

Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie Aus- und Weiterbildung. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.


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