Neue statistische Meldepflichten für Handel und Dienstleister

Wie schon länger vom Statistischen Bundesamt angekündigt, treten am März/April dieses Jahres neue Belastungen durch statistische Meldepflichten in Kraft. Betroffen sind Händler und Dienstleister, die demnächst Post von den zuständigen Landesämtern erhalten. Deutschland ist teilweise zu diesen Maßnahmen verpflichtet (EU-Verordnung zur European Business Statistics), teilweise ist es ein politischer Wunsch nach mehr Daten z. B. in regionaler Aufgliederung oder im Bereich des Mindestlohns.

Was kommt:

  • Die neue "Konjunkturstatistische Erhebung in bestimmten Dienstleistungsbereichen (KiD)": Auskunftspflichtig sind 40 % aller Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 15 Millionen Euro oder 250 Beschäftigten - also eher die größeren Mittelständler - darunter NEU Unternehmen im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung von beweglichen Sachen, Hausmeisterdienste, Garten- und Landschaftsbau. Jährlich werden 16  Prozent der Unternehmen aus der Stichprobe entlassen und durch neue Unternehmen ersetzt. Das heißt: ein Unternehmen kann sechs Jahre auskunftspflichtig bleiben. NEU ist, dass monatlich Angaben über Umsätze und Beschäftigte geliefert werden müssen, aufgegliedert nach Bundesländern, falls in mehreren Bundesländern tätig. Einmal im Jahr müssen die Beschäftigten nach Bundesländern aufgeteilt angegeben werden.

  • Die neue Verdiensterhebung: wird neu monatlich erhoben und ersetzt damit die vierteljährliche Verdiensterhebung und die Verdienststrukturerhebung. Sie wird einmalig im April 2021 und ab Januar 2022 monatlich durchgeführt. Wichtig: Die neue Erhebung wurde so konzipiert, dass die Daten vollständig elektronisch geliefert werden können, wenn die Unternehmen ihre Buchhaltung einmalig darauf abstellen. In der Regel erfolgt das zusammen mit dem Steuerberater. Dafür ist eine frühzeitige Kommunikation mit dem Steuerberater nötig. 


Autorin: Dr. Ulrike Beland, DIHK - Leiterin des Referats Koordination wirtschaftspolitischer Positionen, Bürokratieabbau

Dr. Jan Pieter Schulz
Dr. Jan Pieter, Schulz
Referent Volkswirtschaft

Telefon +49 3681 362-406

 E-Mail E-Mail schreiben

Steuerpolitik Arbeitsmarktpolitik Arbeitsmarkt Konjunktur Elektronische Rechnung/E-Rechnung Konjunkturumfrage/Konjunkturbericht Statistiken Volkswirtschaft Wirtschaftspolitik Kurzarbeit Regionalausschuss Suhl Gesundheitsmanagement Gesundheitsmanagement / Gesundheitsförderung (BGM / BGF) Standortpolitik Saisonumfrage Tourismus Standortumfrage Standortanalyse