Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Anfechtungsschutz bei Stundungen

Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Bundestages am 12. Februar 2021 einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zugestimmt. Sie gilt für solche Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt sind.

Dies entspricht Forderung der Länder. Eine entsprechende Forderung hatte der Bundesrat am 18. Januar 2021 erhoben, der Bundestag 10 Tage später umgesetzt.

Dies Aussetzungspflicht wird auf anspruchsberechtigte Firmen begrenzt.

Soweit von November bis Ende Februar aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technischen Gründen, noch keine Anträge gestellt werden konnten bzw. können, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Ausgenommen bleiben solche Fälle, in denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.

Anfechtungsschutz bei Stundungen
Ebenfalls verlängert hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates den Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen: Die bis Ende März 2022 geleisteten Zahlungen auf Forderungen aufgrund von Stundungen, die bis zum 28. Februar 2021 gewährt worden sind, gelten damit als nicht gläubigerbenachteiligend. Voraussetzung ist, dass gegenüber dem Schuldner ein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung noch nicht eröffnet worden ist.

Steuerberater erhalten mehr Zeit
Weiterer Corona-bedingter Aufschub: Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater verschiebt sich um ein halbes Jahr: Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich bis Ende Februar. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet.
Hintergrund ist, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater derzeit mit der Beantragung der aktuellen Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen stark ausgelastet sind.

Sabrina Gropp
Referatsleiterin Recht

Telefon +49 3681 362-321

 E-Mail E-Mail schreiben

Eidesstattliche Versicherung Einigungsstelle Wettbewerbsrecht Gewerberecht Sachverständigenwesen Sachverständigenausschuss Schiedsgericht Wettbewerbsrecht Adressbuchverlage Internetrecht Impressum Pflichtangaben (Geschäftsbriefe) Abmahnung Wettbewerbsverstoß Auskünfte zu Rechtsfragen Rechtliche Beratung Schutzrechte Patente Geschmacksmuster Alternative Konfliktlösung Ausbildungsverträge (Rechtsfragen) Außergerichtliche Streitbeteiligung Berufsausbildungsrecht Berufsbildungsgesetz (BBiG) Erlaubniserteilung Gewerbe Erlaubnispflicht Erlaubnispflichtige Gewerbe Fachgremien (Sachverständigenwesen) Gebrauchsmuster Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Gewerbeanmeldung/-abmeldung/-ummeldung (Rechtsfragen) Gewerbeordnung (GewO) Gewerbeuntersagung gewerblicher Rechtsschutz Haftung (Sachverständige) Immobilienbewertung (Sachverständige, Fachgremium) Marken Markenrecht Mediation Mediationsgesetz Nachwuchsgewinnung (Sachverständige) Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Patentamt Sachverständigenverzeichnis Schiedsgutachten Schlichtung Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen Unlauterer Wettbewerb Unterlassungserklärung Urheberrecht Vermögensauskunft Versteigerungen Handelsregister (Rechtsfragen) Stellungnahmen Gewerbeuntersagung Versicherungsvermittler Vermittlerregister (Versicherungsvermittler) Vermittlerregister (Finanzanlagenvermittler) Ehrenamtliche Richter Immobiliardarlehensvermittlung Vermittlerregister (Immobiliardarlehensvermittler) Immobiliardarlehensvermittler Arbeitszeitgesetz Kündigungsfristen Mahnung (Zivilrecht) Mängelrüge Mindestlohn Probezeit Prokura Rechnung (Rechtsfragen) Rechtsgeschäft Regress Salvatorische Klausel Schlichtung Berufsausbildungsverhältnisse Stellungnahmen erlaubnispflichtige Gewerbe Urlaub (Arbeitsrecht) Verbraucherrechte Vertragsrecht Aufhebungsvertrag Abgeltungsklausel Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Abfindung (Arbeitsrecht) Abtretung Forderung Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Arbeitszeugnis Arglist Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Dienstvertrag Gläubiger Krankheit (Arbeitsrecht) Kündigung (Arbeitsrecht) Kündigungsfristen Schuldner Zivilrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)