Wird diese Nachricht nicht richtig angezeigt, klicken Sie bitte hier.

Head Grafik Ratgeber-Newsletter der IHK Südthüringen, Ausgabe August 2020

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

die IHK Südthüringen hat vor wenigen Tagen ihre Wirtschaftspolitischen Grundpositionen für 2020 an zahlreiche Unternehmer und Politiker in der Region verschickt. Eine zentrale Forderung in dem Papier lautet "Ausbau der digitalen Infrastruktur". Denn eins ist klar: Die Pandemie beschleunigt Digitalisierungsprozesse und verstärkt den Bedarf nach einem unverzüglichen und flächendeckenden Breitbandausbau.

Die IHK Südthüringen hofft, dass die politischen Entscheidungsträger dafür die richtigen Weichen stellen - gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Politik, die wenig Aussicht auf weitere Schritte in Richtung Lockerung gibt. Die IHK Südthüringen begrüßt daher, dass am 7. September das Förderprogramm "Digital jetzt" startet, das insbesondere KMU fördert.

Ihre IHK Südthüringen
 


Bundesregierung verlängert Antragsfrist für Überbrückungshilfen

Unternehmen in Not erhalten nun doch mehr Zeit für die Anträge zur Überbrückungshilfe. Die Frist wurde bis zum 30. September von Wirtschaftsminister Peter Altmaier verlängert. Im engen Austausch mit der Thüringer Steuerberaterkammer hat das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sich in Berlin dafür stark gemacht. Steuerkanzleien sind die erste Anlaufstelle für Unternehmen und Soloselbständige, um überhaupt einen Überbrückungsantrag zu stellen.

Derzeit ist eine Verlängerung der Antragsfrist bis 31. Dezember 2020 im Gespräch. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett in dieser Woche gefasst.

Weiterlesen


Nachweisbuch für betriebliche Besonderheiten führen

Das Jahr 2020 ist für die meisten Unternehmen ein Ausnahmejahr. Trotzdem ist der Mensch vergesslich und kann nach einiger Zeit nicht mehr alle Besonderheiten nachweislich zuordnen. Auf der anderen Seite sind es aber gerade diese Besonderheiten, die externe Prüfer interessieren und häufig auch misstrauisch machen. Dann liegt der Schluss nicht fern, einmal genauer hinzusehen, ob nicht irgendetwas versteckt wurde in den außerordentlichen Kosten, außerordentlichen Einnahmen wie der Soforthilfe, Besonderheiten beim Umsatz, beim Gewinn oder Verlust.

Ratsam ist es, eine Art Tagebuch zu führen. Dies gilt besonders für die Zeit der Corona-Pandemie, sollte aber auch danach beibehalten werden, um vielleicht andere Vorfälle zu dokumentieren. Eine entsprechende Dokumentation sichert Unternehmen ab gegenüber Fragen Dritter.

Weiterlesen


Kurzarbeitergeld auch für UG-Geschäftsführer

Das Sozialgericht (SG) Speyer hat mit Urteil vom 31.07.2020, Az. S 1 AL 134/20, entschieden, dass auch für Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft (UG) grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden kann.

Weiterlesen


Förderprogramm "Digital jetzt"

Die neue Förderung für kleine und mittlere Unternehmen des BMWi „Digital jetzt“ startet am 7. September 2020: Einzelunternehmen können bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.

Das neue Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU und Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Mitarbeitern in zwei Modulen:

  • Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, insbesondere Hard- und Software 
  • Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen

Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, um den Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden befähigt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und die Digitale Transformation im Unternehmen voranzubringen. 

Zum Förderprogramm "Digital jetzt"


Maßnahmenpaket für das grenzüberschreitende Verkehrsgewerbe beschlossen

Etwa drei Jahre dauerten die Verhandlungen zum nun verabschiedeten EU-Mobilitätspaket I. Am 31. Juli 2020 ist es im EU-Amtsblatt verkündet worden. Hierdurch treten etliche Neuerungen in den Bereichen Marktzugang, Entsendung sowie der Sozialvorschriften im Straßenverkehr in Kraft. Während die meisten Änderungen erst nach Übergangsfristen von 18 bis 21 Monaten wirksam werden, müssen im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Fahrtenschreiber einige Regelungen bereits 20 Tage nach Veröffentlichung der Richtlinien beachtet werden.

Die Neuerungen betreffen alle Verkehrsunternehmen (Güter- und Personenverkehr) mit Sitz oder Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat. Einzelne Regelungen (z.B. Kabotage oder Einstellung Länderkennzeichen im Fahrtenschreiber) sind jedoch nur für Unternehmen relevant, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind.

Weiterlesen


Neues Aufstiegs-BAföG: Attraktiv für Weiterbildungsteilnehmer

Fachkräfte, die sich in der Höheren Berufsbildung weiterqualifizieren möchten, erhalten durch das »Aufstiegs-BAföG« finanzielle Unterstützung. Mit dem novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde die Förderung zum 1. August 2020 kräftig aufgestockt.

Das neue Aufstiegs-BAföG macht die Höhere Berufsbildung attraktiver und kann dazu beitragen, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen der Höheren Berufsbildung weiterentwickeln wollen, sollten die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten kennen und Weiterbildungsmotivierte explizit darauf hinweisen.

Weiterlesen


Pflicht zur E-Rechnung gegenüber Bundesbehörden greift im November 2020

Ab 27. November 2020 greift die Verpflichtung für Lieferanten des Bundes und der Bundesbehörden zur Einreichung von E-Rechnungen. Zu den Bundesbehörden gehört auch die Bundeswehr, die z.T. von kleineren Unternehmen beliefert wird. E-Rechnungen sind verbindlich ab einem Schwellenwert von 1.000 Euro.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Ab dem genannten Stichtag dürfen Auftraggeber des Bundes keine Rechnungen mehr annehmen, die nicht den europäischen Vorgaben entsprechen. Einfache PDF-Rechnungen oder gar Rechnungen auf Papier werden dann zurückgewiesen und nicht mehr bezahlt.

Weiterlesen


Praxisleitfaden zu GoBD veröffentlicht

Mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) regelt die Finanzverwaltung Vorgaben, die für alle EDV-Systeme relevant sind, die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt erfassen oder verarbeiten.

Mit der Veröffentlichung des GoBD-Praxisleitfadens erhalten Unternehmen und deren steuerliche Berater eine praktische Hilfestellung, um an den neuen GoBD-Regelungen möglichst rechtssicher zu partizipieren und bei Verschärfungen auf der sicheren Seite zu sein. Der GoBD-Praxisleitfaden sorgt für ein besseres Verständnis der GoBD-Anpassungen und zeigt konkrete Wege auf, die Neuerungen umzusetzen.

Weiterlesen


Veranstaltungshinweise

Überzeugende Mitarbeitergespräche | 8. September 2020 bis 9. September 2020
Erfolgreiche Führungskräfte führen ihre Mitarbeiter mit hoher persönlicher Integrität, in einer partnerschaftlichen Orientierung und einem gemeinsamen Ziel zu Spitzenleistungen. Das Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument ist der Schlüssel zum Führungserfolg und in weiterer Sicht somit auch zum Unternehmenserfolg. Die Teilnehmer lernen ihre eigenen Konfliktreaktionsmuster besser kennen und verstehen. Sie finden Möglichkeiten, in Zukunft effektiver mit Konflikten umzugehen.

Weiterlesen


Exportmanager (IHK) | 8. Oktober 2020 bis 30. Januar 2021
Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen Kompetenzen, die Sie für eine internationale Handelstätigkeit benötigen. Neben Basiswissen gewinnen Sie ein vertiefendes Grundverständnis für außenwirtschaftliche und zollrechtliche Zusammenhänge. Als Exportmanager sind Sie in der Lage Außenhandelsgeschäfte zu planen, zu organisieren, zu kalkulieren und erfolgreich durchzuführen.

Weiterlesen


Dieser Newsletter wird Ihnen ausschließlich mit Ihrem Einverständnis zugesandt.
Abo-Daten ändern
Newsletter abbestellen

 
Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Impressum


Herausgeber:
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Bahnhofstraße 4 - 8
98527 Suhl

Verantwortlich:
Dr. Ralf Pieterwas

Redaktion:
Katja Hampe
Telefon: +49 3681 362-212
E-Mail: hampe@suhl.ihk.de
Internet: www.suhl.ihk.de

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Wir haben alle nötigen Schritte unternommen, um die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen rund um den Datenschutz zu erfüllen. Wir werden Ihre Daten weiterhin vertraulich behandeln und nur für unsere Geschäftstätigkeit verwenden. Darauf können Sie sich verlassen.

Gerne senden wir Ihnen auch weiterhin unseren Newsletter zu.

Wenn Sie auch nach dem 25. Mai 2018 weiterhin über aktuelle Themen informiert werden wollen und auch unseren Newsletter weiterhin erhalten möchten, müssen Sie nichts weiter tun.

Über die bei uns gespeicherten Daten können Sie jederzeit Auskunft erhalten, Ihre Daten korrigieren lassen oder eine Löschung beantragen. Ihr Einverständnis können Sie immer via E-Mail (info@suhl.ihk.de), telefonisch (+49 3681 362-0) oder nach Erhalt des Newsletters oder Mailings widerrufen.

Haben Sie noch Fragen dazu oder möchten Sie uns die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten entziehen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@suhl.ihk.de und lassen Sie uns wissen, was wir für Sie tun können.

Informationspflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) sind unter www.suhl.ihk.de in der Rubrik Datenschutz einsehbar.


Copyright 2024 © IHK Südthüringen
Für die Richtigkeit der in diesem Newsletter enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.