Praxisleitfaden zu GoBD veröffentlicht

Die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen werden ganz oder teilweise unter Einsatz von Informations- und Kommunikations-Technik abgebildet.  Darüber hinaus werden in den Unternehmen zunehmend die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form (z. B. als elektronische Dokumente) aufbewahrt.

Mit den Grund­sät­zen zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD) regelt die Finanzverwaltung Vorgaben, die für alle EDV-Systeme relevant sind, die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt erfassen oder verarbeiten. Erstmals im Herbst 2014 veröffentlicht, wurden die GoBD mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28. November 2019 neu gefasst. Seit dem 1. Januar 2020 sind die aktualisierten GoBD anzuwenden.

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V (AWV). setzt sich unter anderem für die bessere Umsetzbarkeit von Gesetzen ein und veröffentlicht in diesem Zusammenhang regelmäßig praxis- und transferorientierte Hilfestellungen. Der aktualisierte GoBD-Praxisleitfaden der AWV stellt die vom BMF vorgenommenen Neuerungen umfassend vor. Neben Verschärfungen betreffend Stornobuchungen, Einzelaufzeichnungspflichten und Regelungen zur Zeitnähe räumen die GoBD nun punktuell wichtige Erleichterungen ein:

  • Zulässigkeit „Mobiles Scannen“ (gängiges Beispiel: Smartphone-Fotografie von Tankbelegen)
  • Erleichterungen der Aufbewahrung von PDF-Kontoauszügen, hybriden Formaten und bei Systemmigrationen
  • Erleichterungen für die Darstellung barer und unbarer Geschäftsvorfälle.

Mit der Veröffentlichung des GoBD-Praxisleitfadens erhalten Unternehmen und deren steuerliche Berater eine praktische Hilfestellung, um an den neuen GoBD-Regelungen möglichst rechtssicher zu partizipieren und bei Verschärfungen auf der sicheren Seite zu sein. Der GoBD-Praxisleitfaden sorgt für ein besseres Verständnis der GoBD-Anpassungen und zeigt konkrete Wege auf, die Neuerungen umzusetzen. Dabei können nicht alle Unsicherheiten ausgeräumt werden, aber der Leser wird in die Lage versetzt, qualifizierte Entscheidungen zu treffen.

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Annegret Klein
Annegret Klein
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